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Ponyförderung Westfalen

Zuschuss für Schulponys

Pferdesportvereine, die Mitglied im Pferdesportverband Westfalen sind, können eine finanzielle Förderung für den Kauf von Schulponys beantragen.

Brave und geeignete Schulponys sind die wichtigsten Partner, wenn es um die sinnvolle und altersgerechte Heranführung von Kindern an das Pferd geht. Mit ihnen lernen die jungen Pferdefreunde etwas über die Bedürfnisse von Pferden, erleben die ersten Schritte im Umgang mit den vierbeinigen Partnern und genießen die ersten Erfahrungen im Sattel oder am Voltigiergurt.

 

Der Pferdesportverband Westfalen unterstützt seine Vereine, damit Schulponys auch in Zukunft ihren wichtigen Beitrag leisten können - sei es in der Vereinsreitstunde oder bei einer zukunftsweisenden Kooperation mit einer Kita oder einer Schule. 

Die Förderung kann mittels des Antragsformulars unkompliziert beantragt werden.

 

Das Wichtigste im Überblick

  • Antragsberechtigt sind Mitgliedsvereine des Pferdesportverbandes Westfalen
  • Es können ausnahmslos Schulponys gefördert werden (keine Großpferde)
  • Gefördert werden 250 Euro je Schulpony
  • Für das erste Vereinspony gibt es 500 Euro
  • Innerhalb von 24 Monaten können bis zu drei Ponys gefördert werden
  • Der Antrag muss innerhalb von 14 Tagen nach Kauf erfolgen
  • Benötigt werden ein Seitenbild des Ponys sowie der Kaufvertrag
  • Die Unterschrift eines vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieds ist erforderlich

Der Vorstand des PV entscheidet über die eingehenden Anträge. 

Die Förderung aus den Mitteln des Pferdesportverbandes Westfalen ist nur möglich, wenn ein ordnungsgemäßer Kaufvertrag vorgelegt wird. Alternativ ist der Nachweis einer vollständigen Rechung oder Quittung in Verbindung mit dem Nachweis des Geldflusses (Kontoauszug) möglich.

Bitte beachten: Vereine genießen in NRW als Halter vereinseigene Pferde und Ponys über den Sportversicherungsvertrag den Schutz einer Tierhalterhaftpflichtversicherung. Auch hierzu ist es notwendig, dass der Verein sich zweifelsfrei als Eigentümer des Pferdes oder Ponys legitimieren kann. Das geht üblicherweise am besten mit einem ordentlichen Kaufvertrag.

Die Bewilligung erfolgt im Rahmen der vorhandenen Mittel, über die alljährlich neu entschieden wird. Ein Rechtsanspruch von Zuschüssen nach diesen Richtlinien besteht nicht. 

Wird innerhalb von 2 Jahren ein mit Zuschussmitteln des PV angeschafftes Pony veräußert bzw. abgegeben, ist dies dem PV schriftlich mitzuteilen, ggfs. ist der Zuschussbetrag zurückzuzahlen. 

Der Pferdesportverband Westfalen behält sich ein uneingeschränktes Prüfungsrecht vor. 

Anträge sind zu richten an: 

Pferdesportverband Westfalen e.V., Sudmühlenstr. 33, 48157 Münster


Antrag herunterladen

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