AGB Sportkurse
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Sportkurse
Stand: 11/2022
Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, inkludiert die gewählte Formulierung alle Geschlechter, auch wenn aus redaktionellen Gründen die männliche Form verwendet wird.
1. Vertragspartner
Der Vertrag über die Teilnahme an einem Kurs kommt ausschließlich zustande zwischen dem Teilnehmer und dem SportBildungswerk Nordrhein-Westfalen e. V., Friedrich-Alfred-Allee 25, 47055 Duisburg (im Folgenden: „SBW“). Das SBW darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen. Die Vollendung des 15. Lebensjahres ist Voraussetzung für eine Teilnahme. Das SBW kann Ausnahmen für einzelne Teilnehmer und/oder Veranstaltungen zulassen.
2. Vertragsschluss
2.1 Anmeldungen können persönlich, telefonisch, schriftlich oder elektronisch erfolgen.
2.2 Mit einer Anmeldung bietet der Teilnehmer dem SBW den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit einer Anmeldebestätigung durch das SBW zustande. Die Bestätigung kann auch durch schlüssiges Verhalten (konkludent) erfolgen.
2.3 Vertragsinhalt ist die Leistungsbeschreibung des SBW, auf die sich der Teilnehmer bei seinem Buchungsauftrag bezieht.
2.4 Bei einem Vertragsschluss im elektronischen Geschäftsverkehr (z. B. Internet) gilt ergänzend folgendes:
2.4.1 Dem Teilnehmer wird der Ablauf des Buchungsvorgangs in der entsprechenden Anwendung erläutert.
2.4.2 Dem Teilnehmer steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
2.4.3 Die zur Durchführung der elektronischen Buchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.
2.4.4 Der Vertragstext wird nach dem Vertragsschluss von dem SBW nicht gespeichert.
2.4.5 Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig anmelden“ oder mit vergleichbarer Formulierung bietet der Teilnehmer dem SBW den Abschluss des Vertrages verbindlich an.
2.4.6 Der Teilnehmer erhält unverzüglich auf elektronischem Weg eine Eingangsbestätigung, soweit nicht ebenfalls unverzüglich eine ausdrückliche Anmeldebestätigung erfolgt. Eine isolierte Eingangsbestätigung stellt keine Anmeldebestätigung dar und begründet keinen Anspruch auf Zustandekommen des Vertrages
3. Zahlungen
3.1 Zahlungen können per Banküberweisung auf das vom SBW hierzu angegebene Konto oder durch Erteilung einer Einzugsermächtigung erfolgen.
3.2 Bei Erteilung einer Einzugsermächtigung (Lastschriftverfahren) zieht das SBW die Gebühr 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn von dem angegebenen Konto ein. Werden Lastschriften aus vom Teilnehmer zu vertretenden Gründen von seiner Bank nicht eingelöst, sind die dem SBW hierdurch zusätzlich entstehenden Kosten von dem Teilnehmer zu erstatten.
3.3 Im Falle der Überweisung wird die vereinbarte Kursgebühr 14 Tage vor Kursbeginn fällig.
3.4 Der Teilnehmer hat - soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - nur dann einen Anspruch auf Leistungserbringung, wenn er die vereinbarte Vergütung in voller Höhe vor Kursbeginn gezahlt hat. Andernfalls steht dem SBW ein Leistungsverweigerungsrecht zu.
4. Rücktritt (Stornierung) / Kündigung / Ausschluss
4.1 Der Teilnehmer kann vom Vertrag jeder Zeit zurücktreten. Soweit der Rücktritt nicht auf einem vom SBW zu vertretenden erheblichen Leistungsmangel oder Fehlverhalten beruht, bleibt der Vergütungsanspruch bestehen. Der Vergütungsanspruch reduziert sich in diesem Fall jedoch um das, was das SBW aufgrund des Rücktritts erspart oder durch „anderweitige Verwendungen“ (z.B. einen nachrückenden Teilnehmer) erlangt.
4.2 Der Teilnehmer kann von dem SBW oder dem Kursleiter von der Teilnahme an dem Kurs ausgeschlossen werden, wenn er durch sein Verhalten die Durchführung des Kurses erheblich behindert, stört, seine Sicherheit, die Sicherheit der anderen Teilnehmer oder des Kursleiters gefährdet.
4.3 Wenn der Teilnehmer aus einem der vorgenannten Gründe von dem Kurs ausgeschlossen wurde, bleibt der Vergütungsanspruch des SBW in voller Höhe bestehen. Gleiches gilt für den Fall, dass der Teilnehmer aus anderen Gründen nicht am Kurs teilnimmt, die das SBW nicht zu vertreten hat.
4.4 Das SBW hat das jederzeitige Recht, den Kurs ohne Angabe von Gründen zu kündigen. In diesem Fall wird die vereinbarte Vergütung zurückerstattet. Sind zu diesem Zeitpunkt schon Teile der vereinbarten Leistungen erbracht, erfolgt eine anteilige Erstattung.
5. Umbuchung
5.1 Ein Anspruch auf Umbuchung in einen anderen Kurs besteht nicht. In Ausnahmefällen kann das SBW die Umbuchung in einen anderen Kurs gegen eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % der ursprünglich vereinbarten Vergütung, mindestens jedoch 10,00 EUR zulassen.
6. Leistungszeitpunkt/Leistungsort/Kursleiter
6.1 Grundsätzlich gelten die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeiten und Kursorte als vereinbart. In Ausnahmefällen kann es jedoch vorkommen, dass eine Verlegung von Zeit und/oder Ort notwendig wird. In diesem Fall wird das SBW den Teilnehmer so früh wie möglich informieren.
6.2 Sollte im Einzelfall eine Kurseinheit vollständig ausfallen, wird das SBW sich bemühen, diese nachzuholen und hierfür einen zusätzlichen Termin anbieten.
6.3 In den Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen finden in der Regel keine Kurse statt. Informationen über etwaige zusätzliche Kurse in den Ferien erhält der Teilnehmer über das Onlineportal oder in den Geschäftsstellen des SBW.
6.4 Ein Anspruch auf Unterricht durch eine bestimmte Kursleitung besteht nicht.
7. Haftung und Versicherung
Das SBW haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des SBW beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des SBW beruhen. Pflichtverletzungen eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des SBW stehen eigenen Pflichtverletzungen des SBW gleich.
Im Übrigen ist eine Haftung des SBW ausgeschlossen, soweit nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zwingend gehaftet wird oder es sich um die Verletzung von Pflichten handelt deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (sog. Kardinalspflichten).
Mit der Zahlung der Gebühr sind die Teilnehmer im Rahmen des Versicherungsvertrages mit der Sporthilfe e. V. in den Bereichen Unfall und Haftpflicht versichert.
8. Kostenübernahme durch die Krankenversicherung
Bei einigen gesondert gekennzeichneten, gesundheitsbezogenen Kursen, kommt gegebenenfalls eine Erstattung durch die Krankenversicherung in Betracht. Das SBW hat hierauf jedoch keinen Einfluss und übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Krankenversicherung diese Kosten übernimmt. Dem Teilnehmer wird daher dringend dazu geraten vor einer verbindlichen Buchung abzuklären, ob seine Krankenversicherung Gebühren übernimmt.
9. Datenschutz
Im Rahmen der Vertragsbegründung, -durchführung und -beendigung verarbeitet das SBW personenbezogene Daten der Teilnehmenden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Bei den erforderlichen personenbezogenen Daten handelt es sich um den vollständigen Namen, das Geschlecht, die Anschrift mit Straßennamen, Hausnummer, Postleitzahl und Ortsangabe, das Geburtsdatum, eine E-Mail-Adresse, eine Telefonnummer und ggf. eine Bankverbindung. Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung enthalten.
Informationen zum Online-Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitschlichtungsstelle
Die EU-Kommission stellt Informationen für die Durchführung von Beschwerdeverfahren zur Online-Streitbeilegung (OS) für Verbraucher zur Verfügung. Diese Informationen finden Sie auf der Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS) für Verbraucher: ec.europa.eu/consumers/odr/
Das SBW ist zur Teilnahme an einer außergerichtlichen Online-Streitbeilegung vor einer Verbraucherstreitschlichtungsstelle gesetzlich nicht verpflichtet, aber bereit hieran freiwillig teilzunehmen. Verbraucher können sich hierzu an die folgende Verbraucherstreitschlichtungsstelle wenden: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. Straßburger Straße 8 77694 Kehl am Rhein Tel. 07851 / 795 79 40 Fax 07851 / 795 79 41 E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de Website: www.verbraucher-schlichter.de
Rechtswahl
Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang den Leistungen vereinbarten Leistungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Regelungen oder nicht abdingbare Abkommen entgegenstehen.
SportBildungswerk Nordrhein-Westfalen e. V.
Friedrich-Alfred-Allee 25
47055 Duisburg
Vorstand: Sebastian Staats
Telefon: 0203 395183-0
E-Mail: info@sbw-nrw.de
VR 1919 Amtsgericht Duisburg
Ust-IdNr. DE813879655
AGB Qualifizierungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Qualifizierung
Stand: 09/2018
1. Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Veranstalter einer Qualifizierungsmaßnahme und dem sich zu der jeweiligen Qualifizierungsmaßnahme anmeldenden Teilnehmenden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Teilnehmenden werden nicht anerkannt, es sei denn, der jeweilige Veranstalter einer Qualifizierungsmaßnahme stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
2. Vertragspartner
Der Vertrag über die Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme kommt ausschließlich zwischen dem in der Ausschreibung benannten Veranstalter und dem Teilnehmenden zustande. Für die Organisation, Durchführung und die Inhalte der gebuchten Qualifizierungsmaßnahme ist ausschließlich der jeweilige Veranstalter verantwortlich.
3. Anmeldeverfahren und –bedingungen
3.1
Der Teilnehmende meldet sich zu den angebotenen Qualifizierungsmaßnahmen persönlich, schriftlich, elektronisch oder über die Internetportale unter Verwendung des dort bereitgehaltenen Anmeldeverfahrens (siehe hierzu Ziffer 3.2.) beim jeweiligen Veranstalter einer Qualifizierungsmaßnahme an.
3.2
Die Anmeldung über ein Internetportal kann nur erfolgen, wenn der Teilnehmende durch Bestätigung der Schaltfläche „Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiere diese“ sowie der Schaltfläche „Einwilligungserklärung zum Datenschutz“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.
3.3
Der Teilnehmende erhält eine Eingangsbestätigung schriftlich oder elektronisch. Diese bestätigt lediglich den Eingang der Anmeldung zu einer Qualifizierungsmaßnahme und stellt noch keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag mit dem Teilnehmenden kommt erst durch Übersendung der ausdrücklichen Anmeldebestätigung durch den jeweiligen Veranstalter der gebuchten Qualifizierungsmaßnahme zustande. Diese erfolgt innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Eingang der Anmeldung. Der Teilnehmende bleibt über diesen Zeitraum an seine Anmeldung gebunden. Ein Rücktritt von der Anmeldung ist unter den in Ziffer 8., eine Umbuchung oder Ersetzungsbefugnis unter den in Ziffer 7. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarten Bedingungen möglich.
3.4
Ist eine gebuchte Qualifizierungsmaßnahme bereits ausgebucht, wird der Teilnehmende darüber informiert. In diesem Fall entfällt die Bindungswirkung des von dem Teilnehmenden abgegebenen Angebots. Kosten fallen für den Teilnehmenden nur dann an, wenn er verbindlich die Anmeldebestätigung erhält.
3.5
Der Teilnehmende erhält rechtzeitig vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme eine Einladung schriftlich oder per E-Mail mit weiteren spezifischen Informationen.
4. Widerrufsrecht bzw. Ausschluss des Widerrufsrechts
4.1
Handelt es sich um einen Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen und sieht der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vor, steht dem Teilnehmenden, auch wenn es sich um einen Verbraucher handelt, kein Widerrufsrecht zu (vgl. § 312g Absatz 2 Nr. 9 BGB).
4.2
In allen anderen Fällen steht dem Teilnehmenden das folgende Widerrufsrecht zu, wenn es sich bei ihr bzw. ihm um eine Verbraucherin bzw. einen Verbraucher und es sich bei dem Vertrag um einen Fernabsatzvertrag handelt oder der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde:
Widerrufsrecht für Verbraucher
Diese Klausel gilt nur für Verbraucher im Sinne von §13 BGB (Privatkunden), das heißt jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann:
Widerrufsbelehrung, Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie den jeweiligen Veranstalter einer Qualifizierungsmaßnahme mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollten, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Besonderer Hinweis:
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ende der Widerrufsbelehrung
5. Preise
Der Preis (Teilnahmegebühr) für die Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme ist bei den einzelnen Angeboten angegeben Die Veranstalter können Ermäßigungen einräumen.
6. Zahlungsbedingungen
6.1
Der Teilnehmende erhält mit dem Vertrag vom jeweiligen Veranstalter der gebuchten Qualifizierungsmaßnahme eine Rechnung. Es besteht die Möglichkeit, nach Maßgabe der bei den jeweiligen Angeboten angegebenen Zahlungsziele per SEPA-Lastschriftverfahren oder durch Überweisung den Rechnungsbetrag zu zahlen.
6.2
Kommt es beim Lastschriftverfahren zu einer Rücklastschrift und werden hierdurch dem Veranstalter Kosten in Rechnung gestellt, ist der Veranstalter berechtigt, diese Kosten nebst einer angemessenen Bearbeitungspauschale von dem Teilnehmenden erstattet zu bekommen, soweit dieser die Rücklastschrift zu vertreten hat. Der Teilnehmende hat hierbei insbesondere fehlerhafte Angaben bei der Bankverbindung und eine unzureichende Kontendeckung zu vertreten.
7. Umbuchung, Ersetzungsbefugnis
7.1
Bei Qualifizierungsmaßnahmen kann der Teilnehmende bis zu sechs Wochen und einem Tag (bis zum 43. Tag) vor Beginn der Maßnahme gegen eine pauschale Umbuchungsgebühr in Höhe von 15,00 Euro eine Umbuchung auf eine andere Maßnahme desselben Veranstalters vornehmen.
7.2
Der Teilnehmende kann bis 7 Tage vor Beginn einer Qualifizierungsmaßnahme verlangen, dass an dessen Stelle eine Ersatzperson an der Maßnahme teilnimmt. Besteht ein Angebot aus mehreren Teilen oder Abschnitten, kann die Ersetzungsbefugnis nur für das gesamte Angebot erklärt werden. Eine Ersetzungsbefugnis nur für einzelne Teile oder Abschnitte eines Angebots ist ausgeschlossen. Es ist erforderlich, dass die Ersatzperson in alle Rechte und Pflichten des Vertrages eintritt und sich unter Berufung auf die Ersetzungsbefugnis gesondert anmeldet. Der Veranstalter kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese den besonderen Qualifikationserfordernissen nicht genügt oder deren Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anweisungen entgegenstehen.
7.3
Bei Eintritt eines Dritten fällt eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 25,00 Euro an, die sofort zur Zahlung fällig ist. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften der Teilnehmende und die Ersatzperson für die Teilnahmegebühren und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten als Gesamtschuldner.
8. Rücktritt des Teilnehmenden und Stornobedingungen
8.1
Der Teilnehmende kann jederzeit vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme nach Maßgabe der folgenden Bedingungen von seiner Anmeldung bzw. vom Vertrag zurücktreten. Besteht ein Angebot aus mehreren Teilen, kann der Rücktritt nur für die gesamte Maßnahme erklärt werden. Der Rücktritt von einzelnen Teilen bzw. Abschnitten von Maßnahmen ist ausgeschlossen. Der Rücktritt ist ausschließlich unter Angabe der Lehrgangsnummer schriftlich per Post, per Telefax oder E-Mail gegenüber dem jeweiligen Veranstalter zu erklären. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Der Teilnehmende ist für die Tatsache des Zugangs und den Zeitpunkt des Zugangs beweispflichtig.
8.2
Tritt der Teilnehmende von der Buchung zurück oder tritt er eine Qualifizierungsmaßnahme nicht an, kann der Veranstalter unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und der gewöhnlich anderweitigen Verwendung der angebotenen Leistungen angemessenen Schadensersatz nach den folgenden Pauschalsätzen verlangen.
8.3
Soweit bei den Zahlungsbedingungen der einzelnen Maßnahmen nicht abweichende Stornoregelungen angegeben sind, werden die nachfolgenden Stornopauschalen fällig. Die Höhe dieser Stornierungspauschalen richtet sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts und beträgt je Teilnehmendem:
Für Maßnahmen in Präsenz mit oder ohne Blended Learning Anteilen (ohne Unterkunft und Verpflegung):
bis zum 14. Tag vor Beginn 30 % des Preises, jedoch mindestens 25,00 Euro,
ab dem 13. Tag 90 % des Preises, jedoch mindestens 25,00 Euro.
Für Maßnahmen in Präsenz mit oder ohne Blended Learning Anteilen (mit Unterkunft und Verpflegung):
bis zum 45. Tag vor Beginn 15 % des Preises,
bis zum 44. - 22. Tag vor Beginn 20 % des Preises,
bis zum 21. - 15. Tag vor Beginn 30 % des Preises,
bis zum 14. - 7. Tag vor Beginn 50 % des Preises,
ab dem 6.Tag vor Beginn 70% des Preises,
ab dem 1. Tag vor Beginn 90 % des Preises.
Für Maßnahmen ohne Präsenz (rein digitale Angebote)
- ab dem 7. Tag vor Beginn 50 % des Preises
8.4
8.4. Der Veranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit der Veranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Leistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
8.5.
Weist der Teilnehmende nach, dass der entstandene Schaden geringer ist als die pauschalierten Stornokosten, so hat er nur den geringeren Schaden zu zahlen.
9. Leistungen
9.1
Die Leistungen der Veranstalter sind der Ausschreibung und der darin enthaltenen Leistungsbeschreibung der jeweiligen Qualifizierungsmaßnahme zu entnehmen.
9.2
Für Teilnehmer an Qualifizierungsmaßnahmen mit dem Ziel, eine Lizenz zu erwerben, gelten darüber hinaus die Verbindlichen Standards zur Qualitätssicherung in Qualifizierungsmaßnahmen (Auszug: Verbindliche Standards zur Qualitätssicherung in Qualifizierungsmaßnahmen)
10. Leistungsänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von den vertraglich vereinbarten Inhalten, die nach Vertragsschluss notwendig werden und vom Veranstalter nicht treuwidrig herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und dem Gesamtcharakter der gebuchten Qualifizierungsmaßnahme nicht widersprechen. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Teilnehmenden unverzüglich über die Leistungsänderung bzw. -abweichung zu informieren. In diesen Fällen ist der Teilnehmende nicht berechtigt, den Preis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag zu kündigen. Gesetzliche Gewährleistungsrechte gelten selbstverständlich auch für geänderte Leistungen.
11. Lehrgangsabsagen bzw. -verschiebungen
11.1
Der Veranstalter behält sich vor, das Angebot aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verschieben. Wichtige Gründe sind z.B. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, Ausfall des Referenten wegen Erkrankung, Unbenutzbarkeit der Sportstätte, kurzfristige Hotelschließung. Bei Absage oder Verschiebung aus wichtigem Grund werden die Teilnehmenden unverzüglich informiert.
11.2
Wird ein Angebot abgesagt, wird eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr unverzüglich erstattet. Gleiches gilt für die Verschiebung einer Qualifizierungsmaßnahme, wenn der Teilnehmende daran aufgrund der Verschiebung nicht teilnehmen kann. Wegen weitergehender Ansprüche des Teilnehmenden wird auf die Regelung unter Ziffer 12. verwiesen.
12. Haftung
12.1
Ansprüche des Teilnehmenden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Teilnehmenden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des jeweiligen Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig sind.
12.2
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der jeweilige Veranstalter nur auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Teilnehmenden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
12.3
Die Einschränkungen der Ziffern 12.1. und 12.2. gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des jeweiligen Veranstalters, wenn Ansprüche direkt gegenüber diesen geltend gemacht werden.
13. Versicherung
Für die Teilnehmenden an den Qualifizierungsmaßnahmen besteht während der Veranstaltung und auf dem direkten Weg von der jeweiligen angegebenen Wohnanschrift zum Veranstaltungsort und auf dem direkten Rückweg Unfall-, Kranken- und Haftpflichtversicherungsschutz im Rahmen des zwischen der Sporthilfe NRW e.V. und den jeweiligen Versicherungsgesellschaften abgeschlossenen Sportversicherungsvertrages in der zum Zeitpunkt der Anmeldung geltenden Fassung. Informationen über Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes können beim Versicherungsbüro bei der Sporthilfe NRW e.V., Paulmannshöher Str. 13, 58515 Lüdenscheid, Tel: (02351) 945 20 21, oder im Internet unter www.arag.de/versicherungen/vereine-verbaende/sport/nrw/ abgerufen werden. Ein Schadensfall, für den Versicherungsschutz bestehen kann, ist unverzüglich dem Veranstalter anzuzeigen, damit dieser eine Schadensmeldung abgeben kann.
14. Urheberrecht
Die Unterlagen, die die Teilnehmenden im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahme vom jeweiligen Veranstalter erhalten, sind urheberrechtlich geschützt. Sie werden exklusiv den Teilnehmenden zur Verfügung gestellt und dürfen, auch nicht auszugsweise, ohne Einwilligung des Veranstalters bzw. des Rechteinhabers vervielfältigt oder verbreitet werden. Der Veranstalter behält sich insofern alle ihm zustehenden Rechte vor.
15. Datenerhebung, -verarbeitung, -nutzung
15.1
Im Rahmen der Vertragsbegründung, -durchführung und -beendigung verarbeitet der Veranstalter einer Qualifizierungsmaßnahme personenbezogene Daten der Teilnehmenden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Bei den erforderlichen personenbezogenen Daten handelt es sich um den vollständigen Namen, das Geschlecht, die Anschrift mit Straßenname, Hausnummer, Postleitzahl und Ortsangabe, das Geburtsdatum, eine E-Mail-Adresse, eine Telefonnummer, ggf. eine Bankverbindung und ggf. eine Vereinszugehörigkeit. Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung enthalten.
15.2
Soweit für die Durchführung eines Angebots, zum Beispiel zum Erwerb einer Lizenz, weitergehende personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt die Verarbeitung aufgrund einer ausdrücklichen Einwilligung des Teilnehmenden. Die Verweigerung der Einwilligung führt dazu, dass die Lizenzierung nicht erfolgen kann (Auszug: Verbindliche Standards zur Qualitätssicherung in Qualifizierungsmaßnahmen).
16. Schlussbestimmungen
16.1
Für Verträge zwischen dem jeweiligen Veranstalter einer Qualifizierungsmaßnahme und dem Teilnehmenden gilt ausschließlich deutsches Recht.
16.2
Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz des jeweiligen Veranstalters der gebuchten Qualifizierungsmaßnahme.
16.3
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden oder lückenhaft sein, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrags und der übrigen Bedingungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen, fehlenden oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die dem sonstigen Inhalt des Vertrages entspricht und dem Zweck der unwirksamen, fehlenden oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.
17. Informationen zum Online-Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitschlichtungsstelle
Die EU-Kommission stellt Informationen für die Durchführung von Beschwerdeverfahren zur Online-Streitbeilegung (OS) für Verbraucher zur Verfügung. Diese Informationen finden Sie auf der Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS) für Verbraucher: ec.europa.eu/consumers/odr/
„Das SportBildungswerk Nordrhein-Westfalen e.V. ist zur Teilnahme an einer außergerichtlichen Online-Streitbeilegung vor einer Verbraucherstreitschlichtungsstelle gesetzlich nicht verpflichtet, aber bereit hieran freiwillig teilzunehmen.“
Verbraucher können sich hierzu an die folgende Verbraucherstreitschlichtungsstelle wenden: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. Straßburger Straße 8 77694 Kehl am Rhein Tel. 07851 / 795 79 40 Fax 07851 / 795 79 41 E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de Website: www.verbraucher-schlichter.de