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Good Governance

Grundlagen guter Verbandsführung im Pferdesportverband Westfalen

Grundsätzliches

Mit der Einführung eines Compliance-Systems verpflichtet sich der Pferdesportverband Westfalen dazu, seine Verbandsführung nachvollziehbar und bindend an seinen verabschiedeten Grundsätzen der guten Verbandsführung auszurichten.

Sie umschließen das Selbstverständnis, das verbandliche Handeln an den

  • gesetzlichen Grundlagen (z.B. Vereinsrecht, Steuergesetzgebung, Tierschutzgesetz),
  • verbandlichen Grundlagen (z.B. Satzungen, Ordnungen, Regelwerke der FN),
  • Leitlinien (z.B. Leitlinien Pferdehaltung, Ethische Grundsätze des Pferdefreundes)
  • sowie an spezifisch entwickelten Grundlagen der guten Verbandsführung (Ethik-Code, Verhaltensrichtlinie)

auszurichten.

Präambel

In einer sich rasant wandelnden, globalisierten Welt können Vereine und Verbände des deutschen Sports und damit auch des Pferdesportverbandes Westfalen, im Einklang mit dem Deutschen Grundgesetz einen unverzichtbaren Beitrag zur Demokratie und nachhaltigen Entwicklung leisten. Dies erfordert verantwortliches Handeln auf der Grundlage von Transparenz, Integritä, und Partizipation als Prinzipien guter Vereins- und Verbandsführung (Good Governance). Die im nachfolgenden Ethik-Code definierten Werte und Grundsätze bestimmen das Verhalten und den Umgang innerhalb des Pferdesportverbandes Westfalen gegenüber Außenstehenden sowie gegenüber dem Pferd.
Der Ethik-Code ist für ehrenamtliche und hauptamtliche Personen des Pferdesportverbandes Westfalen verbindlich.

Verhaltensrichtlinie

Die folgende Verhaltensrichtlinie ist Bestandteil des Compliance-Systems des Pferdesportverbandes Westfalen.
Die Verhaltensrichtlinie beleuchtet mit Bezug auf gesetzliche Grundlagen, verbandliche Regelungen und den Ethik-Code sowie unter Einbeziehung einer spezifischen Risikoanalyse wesentliche Aspekte, deren Berücksichtigung und Einhaltung für das ethisch korrekte Verhalten im täglichen Handeln bedeutsam sind. Sie dient als Werkzeug für die Umsetzung der Grundlagen der guten Verbandsführung im Alltag. Dabei hat sie keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann, darf und soll im Bedarfsfall erweitert oder verändert werden.

Die Verhaltensrichtlinie wendet sich an Organmitglieder, ehrenamtliche und beruflich beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Pferdesportverbandes Westfalen e.V.

Ehrenamtlich engagierte und beruflich tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten zum Wohle des Verbandes entsprechend der Aufgabenverteilung eng und vertrauensvoll zusammen.
In dem Bewusstsein, dass Ansehen und Ruf des Pferdesportverbandes Westfalen e.V. wesentlich durch das Verhalten und Auftreten der ehrenamtlich engagierten und beruflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geprägt werden, pflegen sie einen respektvollen, sachorientierten und fairen Umgang untereinander und gegenüber Dritten.
Konflikte werden im respektvollen Umgang miteinander gelöst. Ehrenamtlich engagierte und beruflich tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter achten ihre unterschiedlichen persönlichen Voraussetzungen und vermeiden es, sich gegenseitig zu überfordern.
Missachtungen jeglicher Art müssen vermieden werden.

Ehrenamtlich engagierte und berufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denen die Betreuung und Aufsicht von Kindern und Jugendlichen übertragen wird, schützen das körperliche, geistige und seelische Wohl der anvertrauten Minderjährigen mit großer Sorgfalt und beachten die Vorgaben des gesetzlichen Jugendschutzes. Im Training gilt der Sicherheit und Unfallverhütung besonderes Augenmerk.
Sexualisierte Gewalt und Übergriffe werden nicht toleriert.

Athletinnen und Athleten, Trainerinnen und Trainer sowie Mannschaftsführungen, die den Verband bei Wettkämpfen und Meisterschaften vertreten und repräsentieren, verhalten sich hinsichtlich des Fair Play und der Anerkennung von Regeln und Richtersprüchen vorbildlich.

Das Wohl des Pferdes als Nutztier und Sportpartner ist oberstes Gebot und bestimmt sämtliches Handeln des Verbandes. Manipulation und Doping lehnen wir strikt ab und verfolgen sie im Rahmen einer Null-Toleranz-Politik.
Trainings- und Wettkampfanforderungen werden so gewählt, dass sie dem Leistungsvermögen der Pferde entsprechen. Sicherheit und Unfallvermeidung haben höchste Priorität.
Erlangen ehrenamtliche Funktionsträger/innen oder berufliche Mitarbeiter/innen Kenntnis von tierschutzrelevantem Verhalten bzw. Zuständen oder Verstößen gegen die ethischen Grundsätze, so melden sie dies der jeweils zuständigen Stelle (zum Beispiel der LK-Vertreterin oder dem LK-Vertreter des Turniers, der Tierschutzvertrauensperson des Kreisreiterverbandes oder der Geschäftsstelle des Pferdesportverbandes Westfalen e.V.). Ist keine unmittelbare Ansprechperson bekannt, ist in jedem Fall die/der Good-Governance-Beauftragte gem. Ziffer 11 zuständig.

Satzungen, Ordnungen und Leitlinien einschließlich des Ethik-Codes und der Good-Governance-Verhaltensregel werden in der jeweils aktuellen Fassung auf der Internetseite des Pferdesportverbandes Westfalen e.V. veröffentlicht.

Details

Ehrenamtliche Funktionsträgerinnen und Funktionsträger sowie berufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter treffen Entscheidungen für den Pferdesportverband Westfalen e.V. unabhängig von sachfremdem Überlegungen, d.h. unabhängig von persönlichen Interessen oder Vorteilen. Auch der bloße Anschein muss vermieden werden.
Werden bei einer Aufgabe oder Entscheidung persönliche Interessen berührt, muss dies dem Vorstand angezeigt werden, der entscheiden muss, ob die die Aufgabe oder Entscheidung ggf. anderen zu übertragen ist. Diese Anzeigepflicht gilt auch, wenn persönliche Beziehungen oder die Ausübung anderer Ämter (z.B. in Politik oder Sport) zu einem Interessenkonflikt führen können.
Ehrenamtliche Funktionsträgerinnen und Funktionsträger sowie berufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterlassen Maßnahmen und Geschäfte, die den Interessen des Pferdesportverbandes Westfalen e.V. entgegenstehen oder die Tätigkeit für den Verband sachwidrig beeinflussen können.

Ehrenamtliches Engagement der beruflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Pferdesportvereinen wird generell begrüßt. Die Mitwirkung in Organen der Mitgliedsorganisationen ist stets sorgfältig abzuwägen, Interessenkonflikte sind zu vermeiden. Berufliche Vorstandsmitglieder sollen nicht in Organen der Mitgliedsorganisationen mitwirken (Verpflichtung zur Vereinsneutralität).

Ehrenamtliche oder berufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Pferdesportverbandes Westfalen e.V. verzichten darauf, im Zusammenhang mit der Vergabe oder Abwicklung von Aufträgen und Veranstaltungen selbst oder durch Familienangehörige eine Leistung materieller oder immaterieller Art, die sie besserstellen und auf die sie keinen rechtlich begründeten Anspruch haben, für sich oder einen Dritten fordern, sich versprechen lassen oder annehmen.

Der Pferdesportverband Westfalen e.V. achtet seine föderale Aufbaustruktur. Ehrenamtlich engagierte und berufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden entsprechend der Zuständigkeiten in die Prozesse der Willensbildung und Entscheidungen einbezogen.
Wichtige Anspruchsgruppen werden regelmäßig identifiziert, analysiert und im Rahmen der Möglichkeiten einbezogen.
Bei der Möglichkeit eines Interessenkonfliktes muss die entsprechende Person dieses dem jeweiligen Gremium anzeigen, das in diesem Fall über die Möglichkeit der Beteiligung entscheidet.

Entsprechend den im Arbeitsvertrag für berufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter festgelegten Verpflichtungen zur Vertraulichkeit und Verschwiegenheit gilt für ehrenamtlich engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dass über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und vertraulichen Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren ist. Als vertraulich gekennzeichnete Unterlagen sind unter Verschluss zu halten.
Nach Beendigung der ehrenamtlichen oder beruflichen Tätigkeit besteht diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit fort.

Die Delegiertenversammlung wählt jeweils für die Dauer einer vierjährigen Wahlperiode eine/n ehrenamtlichen Good Governance Beauftragte/n. Diese Person darf kein Amt im Pferdesportverband Westfalen e.V. oder in seinen Mitgliedsorganisationen innehaben. Die/der Good Governance-Beauftragte berichtet der Mitgliederversammlung. Sollte die/der Good Governance-Beauftragte von Verstößen gegen die Grundsätze der guten Verbandsführung berichten, ist der Vorstand zu einer Stellungnahme verpflichtet.

Verstoßen berufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegen die Grundsätze der guten Verbandsführung, so kann diesen mit arbeitsrechtlichen Mitteln begegnet werden. Bei Verstößen ehrenamtlicher Funktionsträgerinnen und Funktionsträger obliegt die Frage von Konsequenzen dem Präsidium in Abstimmung mit dem Good Governance-Beauftragten.


Kontakt bei Fragen

n/n

Good Government - Beauftragte*er

Telefon: 0251 - 3 28 09 30, E-Mail: zentrale@pv-muenster.de  

 

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