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Jugendordnung Westfalen

Jugendordnung der Westfälischen Pferdesportjugend

Die Jugendabteilungen der Mitgliedesvereine im Pferdesportverband Westfalen bilden die Westfälische Pferdesportjugend (WPJ). Sie umfasst alle Mitglieder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.Die Westfälische Pferdesportjugend ist die eigenständige Jugendorganisation des Pferdesportverbandes Westfalen. Sie führt und verwaltet sich im Rahmen der Satzung des Pferdesportverbandes Westfalen selbstständig. Sie entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel.

Grundsätze

Die Westfälische Pferdesportjugend bekennt sich zur freiheitlich-demokratischen Lebensordnung und tritt für Mitbestimmung, Mitverantwortung, Gleichberechtigung und Chancengleichheit junger Menschen ein. Sieist parteipolitisch neutral. Sie tritt für Menschenrechte und Toleranz im Hinblick auf Religion, Weltanschauung und Herkunft ein. Die Westfälische Pferdesportjugend setzt sich für manipulationsfreienPferdesport und für die Erziehung zu Fair Play und Respekt gegenüber Mensch und Pferd ein. Mit den Mitteln der Jugendarbeit tritt sie jeglicher Form von Gewalt entgegen, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexueller Art ist. 

Sie ist Mitglied in der Nordrhein-Westfälischen Reiterjugend im Landesverband der Pferdesportvereine in Nordrhein-Westfalen, in der Deutschen Pferdesportjugend in der Deutschen Reiterlichen Vereinigung und in der Sportjugend NRW im Landessportbund NRW. Sie vertritt dort sowie gegenüber dem Pferdesportverband Westfalen, den Behörden und der Öffentlichkeit die Interessen der Mitglieder gemäß § 1. Sie kann Mitglied in anderen Organisationen sein. Die Westfälische Pferdesportjugend fördert die Gleichstellung von jungen Menschen aller Geschlechter, um Chancengleichheit im Pferdesport zu sichern. Die Westfälische Pferdesportjugend berücksichtigt die regionalen Unterschiede, die sich aus den Standortender Mitgliedsvereine ergeben können.

Westfälische Jugendordnung Pferdesport

Organe

Die Organe der Westfälischen Pferdesportjugend sind der Jugendtag und der Jugendvorstand.

Jugendtag

Der Jugendtag ist das oberste Organ der Westfälischen Pferdesportjugend. Er besteht aus:

  1. den Vorsitzenden der Jugendorganisationen der Stadt-, Kreis- und Bezirksreiterverbände oder deren gewählten Stellvertreter,
  2.  pro Stadt-, Kreis- oder Bezirksverband je 1000 erreichte Mitglieder im Alter bis 18 Jahre einer/einem stimmberechtigten/m Delegierten,
  3. dem Jugendvorstand. Es gibt ordentliche und außerordentliche Jugendtage.

Ordentlicher Jugendtag: Der ordentliche Jugendtag findet einmal jährlich statt und wird durch den/die Vorsitzende/n des Jugendvorstandes oder durch seinen/ihren Stellvertreter/in einberufen. Die Mitglieder werden durch das offizielle Organ des PV – „Reiter und Pferde in Westfalen“ – unter Mitteilung der Tagesordnung mindestens zwei Wochen vorher eingeladen. Anträge zur Tagesordnung müssen bis spätestens sieben Tage vor dem Jugendtag beim Jugendvorstand eingegangen sein.

Der Jugendtag ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel der einberufenen Stadt-, Kreis- und Bezirksverbände vertreten ist. Der Jugendtag wird beschlussunfähig, wenn nur noch weniger als die Hälfte der nach Teilnehmerliste stimmberechtigten Teilnehmer anwesend ist. Die Feststellung der Beschlussunfähigkeit obliegt dem Versammlungsleiter und kann nur auf Antrag vorgenommen werden.

Außerordentlicher Jugendtag: Ein außerordentlicher Jugendtag ist durch den Jugendvorstand oder auf Antrag eines Drittels der Stadt-, Kreis- oder Bezirksverbände mit einer Frist von drei Wochen einzuberufen.

Aufgaben des Jugendtages sind insbesondere:

  • Wahlen des Jugendvorstandes und sonstige Wahlen,
  • die Erarbeitung der Zielsetzungen für die Pferdesportjugend und für die Tätigkeit des Jugendvorstandes,
  • die Entgegennahme des Berichtes des Jugendvorstandes,
  • die Entgegennahme des Berichtes über die Verwendung der Mittel,
  • die Entlastung des Jugendvorstandes,
  • die Beschlussfassung über vorliegende Anträge.

Anträge können von den Jugendabteilungen der Kreisverbände und vom Jugendvorstand gestellt werden.

Jugendvorstand

Der Jugendvorstand führt die Westfälische Pferdesportjugend nach den Zielsetzungen des Jugendtages. 

Dem Jugendvorstand gehören an:

  • der/die Vorsitzende  der/die stellvertretende Vorsitzende,
  • bis zu 6 weitere Mitglieder, Aufgabenbereiche:
    • Beteiligung / U 26 / Jugendsprecher (zwei Vertreter)
    • Bildung und Qualifizierung,
    • Breitensport,
    • Ehrenamtliches Engagement, Vereins - und Verbandsentwicklung,
    • Information und Kommunikation,
    • Jugend- und Sportpolitik (Aufgabe des/der Vorsitzenden),
    • Talentförderung / Leistungssport.
  • mit beratender Stimme der Vorstand nach 3 26 BGB 

Aufgabenbereiche können zusammengelegt werden. 

Die/der Vorsitzende des Jugendvorstandes vertritt die Interessen der Westfälischen Pferdesportjugend nach außen und ist gemäß Satzung des Pferdesportverbandes Westfalen e.V. Mitglied des Präsidiums des Pferdesportverbandes Westfalen e.V.. Der Jugendvorstand erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Satzung des Pferdesportverbandes Westfalen, der Jugendordnung, der Geschäftsordnung sowie der Beschlüsse des Jugendtages. Der Jugendvorstand ist für seine Beschlüsse dem Jugendtag und dem Vorstand/Präsidium des Pferdesportverbandes Westfalen e.V. verantwortlich.

Zur Planung und Durchführung spezifischer Aufgaben gemäß § 3 kann der Jugendvorstand Ressort-Arbeitsgruppen einberufen. Diese Ressortarbeitsgruppen werden vom jeweils zuständigen Mitglied des Jugendvorstandes geleitet. Zur Planung und Durchführung anderer besonderer Aufgaben und Projekte kann der Jugendvorstand Arbeitskreise einsetzen. Die Ressort-Arbeitsgruppen und Arbeitskreise verfahren gemäß einer vom Jugendvorstand verabschiedeten Geschäftsordnung. Die Sitzungen des Jugendvorstandes finden nach Bedarf oder auf Antrag der Hälfte der Mitglieder des Jugendvorstandes statt und sind dann innerhalb von 14 Tagen einzuberufen. Der Jugendvorstand wird von seiner/seinem Vorsitzende/n oder seinem/ihren Stellvertreter/in einberufen und geleitet. Von den Sitzungen wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt, das von der/dem Vorsitzende/n und vom Protokollführer unterschrieben wird. Der Jugendvorstand ist im Einvernehmen mit dem Präsidium des Pferdesportverbandes Westfalen e.V. für alle Jugendangelegenheiten des Pferdesportverbandes Westfalen e.V. zuständig.

Geschäftsstelle

Die Geschäftsstelle der Westfälischen Pferdesportjugend ist für den Geschäftsverkehr zuständig. Die Tätigkeiten richten sich nach den Weisungen des Jugendvorstandes und der Geschäftsordnung.

Wahlordnung

Die Westfälische Pferdesportjugend gibt sich eine Wahlordnung, in der Modalitäten zu Abstimmungen und Wahlen geregelt sind.

Änderung der Jugendordnung

Änderungen der Jugendordnung können nur während des ordentlichen Jugendtages oder eines speziell zu diesem Zweck einberufenen Jugendtages beschlossen werden. Sie bedürfen der Zustimmung von mindestens 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten.

Beschlossen im März 2019

Jugendordnung der westfälischen Pferdesportjugend

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Typ Dokument
Jugendordnung

(c) Fotos im Slider: LSB NRW | Foto: Andrea Bowinkelmann