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Kooperationsvereinbarung

Die Kooperationen mit Vereinen müssen in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung festgehalten sein. Dabei sollten mindestens die beiden Kooperationspartner sowie Ort, Zeit, Leitung und das grob umrissene Ziel der Maßnahme genannt werden. 

Üblicherweise finden die Reit- oder Voltigierangebote in Pferdesportvereinen oder Reitschulen statt, deren Infrastruktur benötigt wird. Oft können Schulprojekte problemlos integriert werden, besonders, wenn sie am Vormittag, mittags oder in frühen Nachmittagsstunden stattfinden. Interessierten Schulen, die geeignete Partner aus dem Pferdesport suchen, helfen die Ansprechpersonen der Pferdesportverbände gerne weiter.

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