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Versicherung Arbeitsmaschinen

Vereinseigene Arbeitsmaschinen

Gerade Pferdesportvereine nutzen Arbeitsmaschinen, um ihre Anlage und Ställe zu pflegen und eigene oder fremde Weideflächen / Reitplätze in Ordnung zu halten. Um dem berechtigten Interesse nach Absicherung dieser Arbeitsmaschinen entgegen zu kommen, hat sich der Sportversicherer entschlossen, den Vereinen für eigene, nicht zulassungspflichtige, selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis zur Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h und deren Anhänger, die ausschließlich zur Pflege der Sportanlagen eingesetzt werden, Versicherungsschutz zu gewähren.

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