Zum Hauptinhalt springen
Reisegepäckversicherung

Sport-Reisegepäckversicherung

Viele Vereine nehmen mit ihren Mitgliedern an Wettkämpfen im Ausland teil. Darüber hinaus gibt es Fahrtveranstaltungen mit touristischem oder kulturellem Charakter, Studien-, Ferien- und Vergnügungsfahrten sowie Jugendaustauschmaßnahmen, die ebenfalls außerhalb Deutschlands stattfinden.

Sollte dabei, z. B. während des Transports zum Veranstaltungsort und / oder zurück das persönliche Reisegepäck der Mitglieder beschädigt werden oder abhanden kommen, ist dieser Schadenfall zunächst dem Transportunternehmen anzuzeigen. Erfolgt von dort keine oder nur eine anteilige Leistung, kann der Restbetrag beim Versicherungsbüro bei der Sporthilfe NRW e. V. geltend gemacht werden.

Diese erstattet den betroffenen Mitgliedern den nachgewiesenen Schaden bis zu einer Höhe von 2.500€ je versicherter Person.

Zurück