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Veranstalter Haftpflicht Versicherung Sport

Veranstalter-Haftpflichtversicherung

Durch den Sportversicherungsvertrag erhält der Verein als Veranstalter von Maßnahmen einen umfassenden Versicherungsschutz. Bei der Durchführung von Trainingsmaßnahmen, Wettkämpfen und der Durchführung von über den Vereinscharakter hinaus gehenden öffentlichen Veranstaltungen ist er ebenso versichert wie bei der Durchführung von Fahrtveranstaltungen, die touristischen oder kulturellen Charakter besitzen. In diesem Zusammenhang kommen als potenziell Haftende der Verein, seine Organe, eingesetzte Reitlehrer/Übungsleiter oder auch Helfer in Frage, die für den Verein tätig waren. 

Alle Beteiligten können im Rahmen der vertraglichen Bestimmungen auf den Versicherungsschutz der Sportversicherung zurückgreifen. Voraussetzung ist in allen Fällen, dass die handelnden Personen dies im Auftrag des veranstaltenden Vereins tun. 

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