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Informationen zum Equinen Herpesvirus

Diese Themenseite ist entstanden, als es im Rahmen eines internationalen Turniers im spanischen Valencia im Februar/März 2021 zu einem Ausbruch des Equinen Herpesvirus (EHV-1) gekommen ist. Es handelte sich dabei leider um eine besonders aggressive und hochgradig ansteckende Form, so dass in Folge davon zum Schutz der Pferde Turniere, Sichtungen, Lehrgänge und ähnliche Veranstaltungen für mehrere Wochen abgesagt  wurden.

Informationen und FAQs, die anlässlich der akuten Situation zusammengestellt wurden, bleiben in aktualisierter Form auf dieser Seite verfügbar.

 

 

FAQ zum Equinen Herpesvirus

Die Sammlung der folgenden Fragen erfolgte Anfang März 2021 im unmittelbaren Zusammenhang mit Herpes-Infektionen im spanischen Valencia. Sie wurden im Rahmen eines Online-Seminars von Teilnehmenden gestellt und von Dr. Heinrich-Georg Hassenbürger beantwortet. Dr. Hassenbürger ist Tierarzt und Tierschutzvertrauensperson der Kommission für Pferdeleistungsprüfungen in Westfalen (KLW).

Im Nachhinein wurden die Fragen um wenige Aspekte ergänzt. Da viele Antworten dauerhaften Informationswert haben, bleiben sie als FAQ-Liste erhalten.

Die Sammlung der folgenden Fragen erfolgte Anfang März 2021 im unmittelbaren Zusammenhang mit Herpes-Infektionen im spanischen Valencia. Sie wurden im Rahmen eines Online-Seminars von Teilnehmenden gestellt und von Dr. Heinrich-Georg Hassenbürger beantwortet. Dr. Hassenbürger ist Tierarzt und Tierschutzvertrauensperson der Kommission für Pferdeleistungsprüfungen in Westfalen (KLW).

im Nachhinein wurden die Fragen um wenige Aspekte ergänzt. Da viele Antworten dauerhaften Informationswert haben, bleiben sie als FAQ-Liste erhalten.

Stand: 3.1.2022

Nein. Eine Quarantäneverpflichtung könnte nur von den zuständigen Behörden ausgesprochen werden. Herpes ist jedoch keine meldepflichtige oder anzeigenpflichtige Erkrankung. Ein Ausbruch wird dementsprechend nicht engmaschig staatlich kontrolliert.

Es liegt daher in Händen der verantwortlichen Vereinsvorstände und Betriebsleiter, vorsorglich Schutzmaßnahmen zu ergreifen und entsprechende Regeln aufzustellen, sollte es zu einem Ausbruch kommen.

Stand: 3.1.2022

Das Herpes-Virus ist in der Pferdepopulation weit verbreitet. Mehr als 80 Prozent der Pferde tragen es latent in sich. Es kann daher immer zu Ausbrüchen kommen, besonders im Winter/Frühjahr. Eine konsequente Grundhygiene ist darum zu jeder Zeit sinnvoll und notwendig.

Zum FN-Hygieneleitfaden

Es gibt jedoch verschiedene Erscheinungsformen des Virus, darunter auch die besonders aggressive, die im Febraur 2021 in Valencia bei erkrankten Pferden die gefürchteten neurologischen Symptome ausgelöst hat.

Stand: 3.1.2022

Die Übertragung erfolgt primär in Form einer Tröpfcheninfektion. Unmittelbare Kontakte eines infizierten und akut ansteckenden Pferdes mit anderen Pferden sind daher besonders risikoträchtig. Auch Pferde im nahen Umfeld, beispielsweise auf derselben Stallgasse, können angesteckt werden.

Stand: 3.1.2022

Ja. Das Virus kann beispielsweise an Händen und Materialen anhaften und auf diesem Weg über Personen oder Gegenstände übertragen werden.

Stand; 3.1.2022

Dazu gibt es keine genauen, wissenschaftlich belegten Zeitfenster. Es kann als sicher angenommen werden, dass es (abhängig von z.B. den Umgebungstemperaturen und der Menge des Viruspartikel) zwei bis drei Stunden sind.

Stand: 3.1.2022

Das ist möglich, wenn die Person zuvor in einem betroffenen Stall war und Kontakt zu einem infektiösen Pferd hatte. Konsequente Hygiene und Infektionsschutz und verantwortliches Handeln aller Personen sind daher unabdingbar.

Stand: 3.1.2022

Derzeit fehlt dazu der wissenschaftliche Beweis. Die Vermutung liegt aber nahe, dass eine Übertragung durch andere Tiere (Hunde, Katzen, Schadnager etc.) nicht möglich ist.

Stand: 3.1.2022

Ja. Nicht der Kot selber, aber anhaftende Schleimhautreste sind dazu fähig, ebenso der ausgeschiedene Urin eines infizierten Pferdes.

Stand: 3.1.2022

Diese Frage zielt besonders auf benachbarte Pferdehaltungen ab, deren Weiden aneinander angrenzen oder in nur geringer Distanz zueinander liegen. Auch Personen, die beispielweise bei Ausritten fremde Pferdebestände passieren, können sich diese Frage stellen.

Die Distanz, die infektiöse Tröpfchen zurücklegen können, beträgt in Abhängigkeit von der aktuellen Windsituation ca. 10-30 Meter.

Stand: 3.1.2022

Personen, die von Hof zu Hof fahren, (beispielsweise mobile Ausbilder, Hufschmiede oder Pferde-Physiotherapeuten) sollten in Abhängigkeit zu ihrer jeweiligen Tätigkeit besondere Hygienemaßnahmen ergreifen. Dazu gehört eine gründliche Händehygiene (sorgfältiges waschen, desinfizieren), desinfizieren des verwendeten Werkzeugs/Materials und idealerweise auch das Umziehen.

Stand: 3.1.2022

Wichtigstes Symptom ist eine erhöhte Körperinnentemperatur. Macht das Pferd einen abgeschlagenen Eindruck, hustet es oder hat Nasenausfluss, sollte daher unbedingt die Körperinnentemperatur gemessen werden.

Stand: 3.1.2022

Zu den wichtigsten Maßnahmen gehört das regelmäßige und konsequente Fiebermessen.

Ab einem Wert von 38,5 Grad Celsius spricht man von erhöhter Temperatur, danach von Fieber. Der Tierarzt sollte verständigt und das betroffene Pferd möglichst isoliert werden. Auch bei den Pferden, die Kontakt zum erkrankten Pferd haben, sollte die Körpertemperatur engmaschig (zwei bis fünf mal täglich) kontrolliert werden.

Vorsorglich ist ein entsprechendes Fieber-Monitoring auch dann sinnvoll, wenn in der näheren Umgebung Infektionen aufgetreten sind.

Stand: 3.1.2022

Alle wichtigen Maßnahmen sind ausführlich im Hygiene-Leitfaden der Deutschen Reiterlichen Vereinigung beschreiben.

Stand: 3.1.2022

Zum Hygiene-Leitfaden

Insgesamt dauert eine Infektion von der Ansteckung über die Inkubation, das klinische Auftreten der Symptome und der dann stattfindenden Heilung ca. vier Wochen. Diese Werte sind individuell jedoch sehr variabel.

Stand: 3.1.2022

Die Pferde sind noch mindestens 14 Tage ansteckend.

Stand: 3.1.2022

Eine Herpes-Virusinfektion des Pferdes kann labordiagnostisch mit einem PCR-Test nachgewiesen werden. Dazu entnimmt der Tierarzt eine entsprechende Probe mit einem Tupfer und eine Blutprobe. Die Ergebnisse liegen nach 2-6 Tagen vor. Es sind dann weitere Untersuchungen (z. B. Blut-Antikörper) nach einigen Wochen notwendig. Ein negativer PCR-Test schließt eine Infektion zu 95% aus. Ein negativer Test schließt eine Übertragung des Virus durch das getestete Pferd auf andere Equiden nicht aus.

Stand: 3.1.2022

Ja. Es wird jedoch empfohlen, organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um das Risiko möglicher Übertragungen möglichst gering zu halten.

Kontakte zwischen eingestallten Pferden und Fremdpferden sollten sorgfältig vermieden werden. Beispielsweise sollten die anreisenden Pferde den Stalltrakt / die Waschboxen etc. nicht betreten. Das Satteln / Ausrüsten der Fremdpferde sollte möglichst am Transportfahrtzeug erfolgen. Im Idealfall werden für die Nutzung der Reitflächen feste Zeiten vergeben, damit sie von eingestallten und fremden Pferden nicht zeitgleich genutzt werden müssen.

Mindestens muss strikt darauf geachtet werden, dass die Pferde keinen unmittelbaren Kontakt zueinander haben (beschnuppern, nebeneinander Schritt reiten).

Stand: 3.1.2022

Es sollten auch hier organisatorische Maßnahmen ergriffen werden, die dazu beitragen, das Infektionsrisiko zu senken, wenn in einem Stall des Nutzerkreises einer Anlage eine Infektion ausgebrochen ist oder der Verdacht besteht.

Kontakte zwischen Pferden aus verschiedenen Beständen sollte vermieden werden. Dazu kann es beispielsweise sinnvoll sein, die Nutzungszeiten für Pferde aus unterschiedlichen Heimatställen zu koordinieren.

Gemeinsam genutzte Räumlichkeiten oder Einrichtungen zum Vor- und Nachbereiten der Pferde (Sattelplatz, Waschbox) sollten möglichst nicht genutzt oder nach der Nutzung desinfiziert werden. Alle Nutzer sollten sorgfältig und in verständlicher Form über die die Infektionsschutzmaßnahmen und Regeln informiert sein.

Eine gute Kommunikation der Regeln ist ein sehr maßgeblicher Baustein des Gesundheitsschutzes.

Stand: 3.1.2022

Link zu Muster-Aushängen

Ist eine Infektion ausgebrochen oder besteht der Verdacht eines Infektionsausbruchs, sollten den Stallbereich nur die Personen betreten, die für die Versorgung und Bewegung der Pferde zwingend erforderlich sind.

Stand: 3.1.2022

 

Es sollten Desinfektionsmittel genutzt werden, die gegen Viren wirksam sind. Das ist der Deklaration („Viruzid“) zu entnehmen.

Stand: 3.1.2022

Wenn neue Pferde in den Bestand aufgenommen werden, sollten sie nach Möglichkeit zunächst isoliert untergebracht werden. Zumindest sollte der unmittelbare Kontakt zu den Bestandspferden (auch auf Paddocks, Weiden) in den ersten 14 Tagen vermieden werden. Ferner sollte ein Gesundheitszeugnis (nicht älter als 48 Stunden) verlangt werden und der Herkunftsbetrieb sollte attestiert „seuchefrei“ sein.

Stand: 3.1.2022

Nein. Ein Gesundheitszeugnis inkl. der zuvor genannten Maßnahmen reicht aus. Juristisch ist jedem Halter diese Option aber möglich.

Stand: 3.1.2022

Paddocks und Weiden sollten möglichst nur von geschlossenen (gleichbleibenden) Gruppen gemeinsam genutzt werden. Ziel ist es, dass nicht ständig neue oder wechselnde Kontakte zwischen ansonsten getrennt untergebrachten Pferden entstehen.

Darauf sollte auch bei nebeneinander liegenden Paddocks oder Weiden geachtet werden, über den Zäune die Pferde Kontakt aufnehmen können.

Stand: 3.1.2022

Tränke, Tröge und Raufen oder andere Futterstellen sollten nur von Pferden einer festen Gruppe gemeinsam genutzt werden. Als Kontaktstelle sind sie prädestiniert, Viren zu übertragen. Sofern Paddock oder Weiden von mehreren Pferdegruppen genutzt werden, sollten sie gereinigt / desinfiziert werden.

Stand: 3.1.2022

Informationen zur Impfung gegen das Equine Herpes-Virus

Die Impfung gegen das Equine Herpes-Virus ist ein wichtiger Baustein im Rahmen der Vorbeugung. Da die Impfung  gegen das Herpes-Virus im Unterschied zu anderen bekannten Impfungen (etwa Tetanus) das einzelne Pferd nicht sicher vor einer Infektion schützen kann, wird sie häufig kritisch diskutiert,

Warum sie dennoch empfohlen wird und besonders als Bestandsimpfung sinnvoll ist,  hat die Deutsche Reiterliche Vereinigung in einem Fachbeitrag zusammengefasst.

Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) veröffentlicht Impfleitlinien für verschiedene Tierarten. In der Impfleitlinie für Pferde empiehlt die StIKo Vet bereits seit längerem die Impfung gegen das Herpes-Virus.

Der nachfolgende externe Link führt zur Impfleitlinie für Pferde auf der Internetseite der StIKo Vet.

Zur Impfleitlinie

 

 

 

FAQ zur Impfung gegen das Equine Herpesvirus

Nein. In Deutschland gibt es keine gesetzliche Verpflichtung zur Herpes-Impfung von Pferden.

Für die Teilnahme an Turnieren war sie in der Zeit vom 1. Januar 2023 vorgeschrieben. Die entsprechende Verankerung im Sportregelwerk wurde mit Wirkung zum 15. April 2024 wieder aufgehoben.

Stand: 3.4.2024

Ja. Die Empfehlung zur Impfung wird sowohl von der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet), als auch von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung ausgesprochen.

Sie wird von vielen Pferdebesitzern kritisch diskutiert, weil die Impfung gegen Herpes – im Unterschied beispielsweise zur Tetanus-Impfung – keinen so umfänglichen Schutz vor der Infektion des einzelnen Pferdes bietet, wie es etwa bei der Tetanus-Impfung der Fall ist. Sie vermag allerdings den Verlauf einer individuellen Infektion günstig zu beeinflussen oder abzumildern

Die konsequente Impfung des gesamten Bestandes wird jedoch als wirksame und sinnvolle Maßnahme zur Verringerung der Virenausscheidung im Gesamtbestand angesehen und entsprechend empfohlen.

Stand: 3.1.2022

Vereinsvorstände oder Betriebsleiter haben die Möglichkeit, eine Verpflichtung zur Impfung im Einstallungsvertrag zu regeln.

Stand: 3.1.2022

Ja. Nach dem Einsetzen der sogenannten Immunkompetenz eines Fohlens sollte die Impfstrategie (Tetanus, Influenza, Herpes…) mit der Tierärztin oder dem Tierarzt individuell besprochen und dann konsequent umgesetzt werden. Achtung: Impfungen betreffen immer den Gesamtbestand.

Stand: 3.1.2022

Ja. Auch bei diesen Pferdebeständen ist das Virus latent vorhanden. Auch hier kann durch die Übertragung durch Personen (Reiter, Dienstleiter, Ausbilder), durch Gegenstände oder Stress eine Infektion ausgelöst werden. Eine Impfung schützt das geimpfte Individuum und läßt Infektionen, wenn sie eine Infektion nicht verhindern können, deutlich „milder“ verlaufen.

Stand: 3.1.2022

Es gilt wissenschaftlich die Formel der sogenannten „Herdenimmunität“: Sind mindestens 66,6 % eines Bestandes geimpft, so besteht ein „Impfschutz“. Aber auch hier können nicht geimpfte Pferd deutlich schwerer erkranken. Zum Schutz jedes einzelnen Individuums eines Bestandes sollte daher jedes Pferd geimpft sein.

Stand: 3.1.2022

Mit deutlich erhöhtem Aufwand (Blutuntersuchungen) ist dies möglich, aber nicht sinnvoll.

Stand: 3.1.2022

Ja. Es kann auch selbst erkranken. Die Impfung kann den Verlauf mildern. Ihre besondere Bedeutung hat sie zudem, weil die konsequente Impfung des Bestandes die Virusausscheidung insgesamt senkt.

Stand: 3.1.2022

Vereinsvorstände und Betriebsleiter können die Teilnahme an der Bestandsimpfung im Rahmen der Einstallerverträge zur Geschäftsbedingung machen. Das ist unabhängig davon, für welchen Zweck die Pferde genutzt werden.

Stand: 3.1.2022

Neben lokalen Entzündungen (Schwellungen, Druckschmerz) an der Injektionsstelle können erhöhte Temperatur/Fieber, Abgeschlagenheit, Fressunlust (ggfls. weitere Symptome) entstehen. Diese verschwinden erfahrungsgemäß nach 3-5 Tagen. Wissenschaftlich werden diese Nebenwirkungen u.a. als „Impfreaktion“ bezeichnet und als positive Körperantwort gewertet.

Stand: 3.1.2022

Grundsätzlich sollte in eine akute Infektionswelle nicht „hinein geimpft“ werden. Weitere Entscheidungen hierüber sollten zwingend mit der Tieräztin oder dem Tierarzt besprochen werden. Das Warten auf die „nächste Welle“ ohne konsequentes Handeln ist die schlechteste aller Optionen.

Stand: 3.1.2022

Nein.

Stand: 3.1.2022

Bei Impfungen zum Schutz der Pferde gegen das Herpesvirus sind die Varianten des Virus zu unterscheiden.

Equines Herpesvirus Typ 1 kann andere Symptome (z. B. Ataxie) hervorrufen, als der Typ 4 (Verfohlungen bei tragenden Stuten).

Im aktuellen Impfstoff sind beide Typen enthalten (Typ 1 und Typ 4). Ein Schutz tragender Stuten ist im höchsten Maße sinnvoll, wie es die Verantwortlichen der Vollblutzucht weltweit erfolgreich vorgemacht haben.

Stand. 3.1.2022

Herpes-Impfempfehlung für Turnierpferde (ab 15.4.2024)

Mit Wirkung zum 1. Janaur 2023 war die vollständige Immunisierung gegen das Herpes-Virus (EHV-1) eine Teilnahmevoraussetzung für den Turniersport (LPO) in Deutschland. Diese LPO-Änderung hatte der zuständige Beirat Sport der Deutschen Reiterlichen Vereingung im Sommer 2021 beschlossen und folgte damit einer Regelung aus dem Galoppsport.

Der Beirat Sport hat diese Impfpflicht jedoch mit Wirkung ab 15. April 2024 wieder außer Kraft gesetzt. Bei Aufrechterhaltung der ausdrücklichen Empfehlung für die Herpes-Impfung wird der verpflichtende Impfnachweis ab diesem Zeitpunkt nicht mehr verlangt, um an Pferdeleistungsschauen teilnehmen zu dürfen.

Die Ständige Impfkommission Veterinär (StIKo Vet) empfiehlt die Impfung bereits seit längerer Zeit für alle Pferde. 

 
Welche Impfstoffe stehen zur Verfügung?

In Deutschland sind drei zugelassene Impfstoffe auf dem Markt verfügbar: ein abgeschwächter Lebendimpfstoff sowie zwei Inaktivatimpfstoffe, bei denen die Impfviren in abgetöteter Form vorliegen. Beide Inaktivatimpfstoffe wirken gegen EHV-1, einer enthält zusätzlich auch EHV-4 in inaktivierter Form.

Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass die Verabreichung von Lebendimpfstoff Vorteile bei der Immunantwort bieten kann, laut StIKo Vet lassen sich jedoch alle drei zugelassenen Impfstoffe sinnvoll einsetzen.  Alle drei Impfstoffe gegen EHV-1 müssen regelmäßig aufgefrischt werden.

 
Impfintervalle für die Herpes-Impfung bei Turnierpferden

Für Turnierpferde (LPO, WBO)  empfiehlt die FN die Impfung gegen EHV-1 nach erfolgter Grundimmunisierung alle sechs Monate. Das Impfschema für die Grundimmunisierung richtet sich danach, ob ein Lebend- oder Inaktivatimpfstoff verabreicht wird. Wichtig ist, dass für die ersten beiden Impfungen der Grundimmunisierung der gleiche Impfstoff (also entweder Lebend- oder Inaktivimpfstoff) zu verwenden ist. Nach den ersten beiden Impfungen, also ab der dritten Impfung der Grundimmunisierung, ist ein Wechsel zwischen Lebend- und Inaktivatimpfstoff möglich.

Grundimmunisierung besteht aus drei Impfungen

Für die erste und zweite Impfung der Grundimmunisierung ist der gleiche Impfstoff zu verwenden!

Bei Verwendung eines Inaktivatimpfstoffes: Erste und zweite Impfung im Abstand von mindestens 28 und höchstens 42 Tagen.

Bei Verwendung eines Lebendimpfstoffes:  Erste und zweite Impfung im Abstand von mindestens drei und höchstens vier Monaten.

Dritte Impfung (gilt für Inaktivat- und Lebendimpfstoffe): maximal sechs Monate plus 21 Tage nach der zweiten Impfung

AuffrischungsimpfungWiederholungsimpfungen im Abstand von maximal sechs Monaten plus 21 Tagen

 

Impfschema

Die nachfolgende Grafik informiert über das Impfschema, nach dem die Pferde - in Abhängigkeit vom Impfstoff - geimpft werden sollten.

Quelle: Deutsche Reiterliche Vereinigung

Aushänge für Ihre Pferdesportanlage

Gerne können Sie die folgenden Aushänge für Ihre Pferdesportanlage herunterladen und nutzen.

Sollte Ihnen in der "Praxis" auffallen, dass Sie noch andere Hinweisschilder benötigen, geben Sie uns gerne einen Hinweis! Wir ergänzen dann diese Sammlung.