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Zuschlagstoffe in Reitböden

Diese Themenseite richtet sich an Pferdesportvereine und Pferdebetriebe, die kunststoffhaltige Zuschlagstoffe für die Tretschichten von Reithallen oder Reitplätzen verwenden oder zukünftig verwenden möchten. . 

Sie finden detaillierte Informationen zu diesem Thema  in einem Arbeitsblatt, das vom Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz im Auftrag des NRW-Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz erarbeitet und im Dezember 2021 herausgegeben wurde.

 

 

LANUV-Arbeitsblatt 53: "Kunststoffhaltige Tretschichten auf Reitplätzen"

Das sagt das NRW-Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz:

"In Tretschichten auf Reitplätzen werden seit vielen Jahren Materialmischungen verwendet, um die Gebrauchseigenschaften zu verbessern. Seit einigen Jahren ist auch der Einsatz von Kunststoffresten als Zumischung zu Sand verbreitet. In bestimmten Anwendungsbereichen werden vollsynthetische Tretschichten eingesetzt.

Für die Verwendung von Kunststoffen in Tretschichten auf Reitplätzen gab es bisher keine spezifischen Anforderungen, insbesondere fehlten Hinweise zu möglichen Auswirkungen auf die Umwelt sowie zur späteren Entsorgung gebrauchter Tretschichten. Um hier Abhilfe zu schaffen, hat das Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen ein Arbeitsblatt erarbeitet.

Das Arbeitsblatt richtet sich an Besitzer und Betreiber von Reitplätzen im Freien sowie in Hallen, die zukünftig Reitplätze neu anlegen oder bestehende Reitplätze sanieren und dabei kunststoffhaltige Tretschichten einsetzen möchten. Auch bei der Pflege bestehender kunststoffhaltiger Tretschichten sollen in Zukunft die Anforderungen des Arbeitsblattes an die dabei neu verwendeten Kunststoffmaterialien berücksichtigt werden. Außerdem wendet sich das Arbeitsblatt an Hersteller und Lieferanten von Kunststoffmaterialien zur Nutzung in Tretschichten sowie an Reitplatzbauer, die kunststoffhaltige Tretschichten auf Reitplätzen einbauen.

Das Arbeitsblatt beschreibt konkrete Anforderungen an Kunststoffmaterialien, die für Tretschichten auf Reitplätzen verwendet werden sollen, mit Blick auf die Freisetzung von Chemikalien in Boden und Grundwasser. Darüber hinaus bietet es eine abfallrechtliche Einordnung dieser Kunststoffmaterialien und beschreibt die Entsorgungsmöglichkeiten der kunststoffhaltigen Tretschicht nach Gebrauch. Diese Themen betreffen sowohl Sand-Kunststoffgemische als auch vollsynthetische Tretschichten, z. B. aus aufbereiteten Teppichresten.
In einem separaten Hintergrundpapier wird erläutert, wie die im Arbeitsblatt 53 festgelegten Beurteilungs- und Orientierungswerte hinsichtlich der Chemikalienfreisetzung durch Nutzung von Kunststoffmaterialien als Tretschicht abgeleitet worden sind.

Die Erarbeitung des Arbeitsblatts wurde von einer Arbeitsgruppe begleitet, in der u. a. folgende Mitglieder vertreten waren:

•    Hersteller und Vertreiber von Kunststoffen, die in Tretschichten auf Reitplätzen eingesetzt werden
•    Reitsportverbände in NRW
•    die Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL)
•    die Deutsche Reiterliche Vereinigung e. V. (FN)
•    Sachverständige und Fachkundige
•    das Landesgestüt NRW
•    die Landwirtschaftskammer NRW
•    das Umweltbundesamt
•    Umweltministerien der Länder Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein.

Die Entscheidung für geeignete Materialien zur Herstellung von Tretschichten umfasst viele Aspekte. Das LANUV-Arbeitsblatt 53 sowie das Hintergrundpapier stellen dafür die fachlichen Grundlagen mit Blick auf den Umweltschutz in NRW bereit und können unter folgendem Link heruntergeladen werden:

Quelle: E-Mail des Ministeriums für Umwelt. Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 27. Dezember 2021