Westfälische LK-Bestimmungen 2023

Die Bestimmungen treten am 1. Januar 2023 in Kraft.

Münster (PV). Ergänzend zu den bundesweit gültigen Pferdesport-Regelwerken (APO, LPO, WBO) gibt die Kommission für Pferdeleistungsprüfungen in Westfalen jährlich „Besondere Bestimmungen“ heraus, die in ihrem Zuständigkeitsbereich gelten. Sie sind auch unter dem Namen „LK-Bestimmungen“ oder „KLW-Bestimmungen“ bekannt.

Für das Jahr 2023 ergeben sich nur wenige Veränderungen der westfälischen Regeln, die nachfolgend im Überblick beschrieben sind:

Überschneidungen vermeiden

Turnierveranstalter, die ihren Turniertermin erst nach dem 15. Januar beantragen oder ihren Turniertermin nach dem 15. Januar verlegen möchten, benötigen das Einverständnis aller termingleichen Veranstalter in der jeweiligen Kalenderwoche, die sich an den entsprechenden Teilnehmerkreis wenden. Ziel dieser Regelung ist die bestmögliche Vermeidung von Doppelungen und Überschneidungen.

WBO-Veranstaltungen: Impfempfehlung statt Impfpflicht

Ab dem 1. Januar 2023 muss für alle Pferde und Ponys, die bei einer LPO-Veranstaltung starten, der bestehende Influenza- und Herpes-Impfschutz nachgewiesen werden. Letzteres ist neu, die Influenza-Impfung wird bereits seit längerem verlangt. Bei reinen WBO-Veranstaltungen in Westfalen, also etwa Breitensporttagen, Reitertagen oder Voltigiertagen, besteht diese Nachweispflicht nicht. Der entsprechende Impfschutz wird jedoch empfohlen.

Dressurabteilungen werden kleiner

Sofern das Abteilungsreiten nicht im Rahmen von Mannschaftsdressuren (in der Regel mit vier Teilnehmenden) stattfindet, sollen die Abteilungsgrößen zukünftig grundsätzlich zwei bis drei Teilnehmende umfassen.

Voltigieren: Fortbildungspflicht für Longenführerinnen und Longenführer entfällt

In der Vergangenheit galt für Longenführerinnen und Longenführer auf Voltigierturnieren in Westfalen die Verpflichtung, regelmäßig an Fortbildungen im Fach Longieren teilzunehmen. Davon ausgenommen waren Trainerinnen und Trainer mit einer gültigen DOSB-Lizenz.

Ab dem 1. Januar 2023 reicht der Nachweis eines Longierabzeichens 5 (LA 5 oder LA 5V) bzw. einer gültigen Trainerlizenz.

Zu den LK-Bestimmungen 2023

 

 

 

Die Besonderen Bestimmungen der Kommission für Pferdeleistungsprüfungen in Westfalen

Die ergänzenden Regeln für den Turniersport in Westfalen werden jährlich überprüft und verabschiedet.