Vereine sind in die Einmalzahlung einbezogen

Duisburg (PV). Der Landessportbund NRW hat darauf hingewiesen, dass die beschlossene Einmalzahlung des Abschlags im Dezember 2022 für Gas oder Fernwärme durch den Bund auch für Sportvereine gilt. Das bezieht sich ebenso auf die geplanten Gas- und Fernwärmebremse und die Strompreisbremse ab 2023.

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