Turniere dürfen (eingeschränkt) wieder stattfinden

Auch Voltigiergruppen dürfen wieder trainieren.

Münster (PV). Ab dem 30. Mai dürfen in NRW (eingeschränkt) wieder Turniere stattfinden. Das ergibt sich aus der neuen Fassung der Coronaschutzverordnung der NRW-Landesregierung. Für den Pferdesport enthält sie die erhofften weiteren Lockerungen, die im NRW-Stufenplan bereits angekündigt waren.
Im Jugend- und Amateursport dürfen ab dem 30. Mai  Wettkämpfe im Freien stattfinden, sofern ein besonderes Hygiene-und Infektionsschutzkonzept besteht und der zuständigen Behörde vorgelegt wurde. Wettkämpfe im Berufsreitsport sind ebenfalls ausdrücklich erwähnt, jedoch an anderer Stelle geregelt. 
Der Pferdesportverband Westfalen wird die neuen Möglichkeiten nun sehr zeitnah in die bestehenden Konzepte einarbeiten und entsprechende Informationen auf der Homepage veröffentlichen.
Eine weitere Änderung wird besonders die Voltigiergruppen freuen. Sie dürfen ab dem 30. Mai mit bis zu zehn Mitgliedern ihren Sport auch dann wieder ausüben, wenn er nicht kontaktlos erfolgt. Allerdings ist auch das nur im Freien möglich.
Die Aufhebung der strikten Kontaktlosigkeit ermöglicht nun auch wieder die wichtige Hilfestellung, die beispielsweise die jüngsten Pferdefreunde bei den ersten Longenstunden benötigen.
Striktes Zuschauerverbot wurde aufgehoben
Unter der Maßgabe eines Infektionsschutzkonzeptes dürfen bis zu 100 Zuschauer die Sportanlage betreten. Diese Lockerung bezieht sich auf Wettkämpfe und gleichermaßen auf den Trainingsalltag. Die neue Coronaschutzverordnung in der ab dem 30.Mai gültigen Fassung gilt bis zum 15. Juni. Dieser LINK führt zur Veröffentlichung auf der Seite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.