Politik: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Reitböden

Stellungnahme des Pferdesportverbandes Westfalen.

Münster (PV). Am 13. Januar 2019 hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag Nordrhein-Westfalen einen Antrag gestellt, in dem sie unter dem Titel „Umweltverträgliche Zusammensetzung und Entsorgung von Reitböden in NRW sicherstellen!“ die Landesregierung dazu auffordert:

1. Einen Kriterienkatalog für Zuschlagstoffe in Reitböden zu erstellen, der zukünftig die Beimischung von toxischen Zuschlagstoffen, wie beispielweise Kabelreste, untersagt.

2. Eine Informationspflicht der Hersteller gegenüber den Reitbetrieben über die Zusammensetzung und Umweltauswirkungen der Tretschichten zu entwickeln und gesetzlich zu verankern.

3. Maßnahmen zu ergreifen, um eine sachgemäße Entsorgung von ausgedienten Reitböden sicherzustellen und Entsorgungswege für betroffene Reitplatzbesitzerinnen und –Besitzer aufzuzeigen. Diesbezüglich sind auch die Hersteller in die Pflicht der Entsorgung mit einzubeziehen.

4. Technische und wissensbasierte Forschungsprojekte zu fördern, die einerseits Möglichkeiten zur restlosen Entfernung von synthetischen Zusätzen aus ausgedienten Reitböden und andererseits die Gesundheits-und Umweltauswirkungen von Zuschlagstoffen erforschen.

5. Eine Informationskampagne zu initiieren, um Reitplatzbesitzerinnen und -besitzer für mögliche umwelt-und gesundheitsbezogene Auswirkungen von synthetischen Zuschlagstoffen zu sensibilisieren und Vorteile des Einsatzes umweltfreundlicher Zuschlagstoffe hervorzuheben. Dazu gehört auch, Reitbetrieben taugliche und ökologisch verträglichere Alternativen aufzuzeigen.

Quelle: www.landtag.nrw.de, Drucksache 17/4793 vom 15. Januar 2019
Unter folgendem Link ist der vollständige Antrag zu finden: https://www.landtag.nrw.de/Dokumentenservice/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-4793.pdf

 

Stellungnahme des Pferdesportverbandes Westfalen

Wichtig ist vorab der Hinweis, dass nicht der Eindruck entstehen darf, dass Reitböden grundsätzlich mit gesundheitsgefährdenden oder umweltbelastenden Zuschlagstoffen versetzt sind. Ein erheblicher Anteil der Böden besteht nach wie vor aus reinem Sand, Sandgemischen oder Mischungen aus Sand und Holzspänen.

Auch synthetische Zuschlagstoffe können umwelt- und gesundheitsunbedenklich sein. Allerdings ist das nicht leicht zu bewerten, daher rät die Deutsche Reiterliche Vereinigung seit langem: „Bei Recycling- oder Abfallprodukten wird dringend empfohlen, vor Anschaffung die Gesundheitsunbedenklichkeit und die Umweltverträglichkeit des Materials sowie die spätere Entsorgung zu prüfen. … Es ist Sache der Hersteller entsprechende Nachweise und Empfehlungen zu liefern“. (Deutsche Reiterliche Vereinigung: Orientierungshilfen Reitanlagen & Stallbau. Warendorf: FN-Verlag 2009).

Wir unterstützen sehr, dass im Antrag die Informationspflicht des Herstellers gesetzlich gestärkt werden soll. Unseres Erachtens muss nicht nur der Hersteller in die Verantwortung genommen werden, sondern ausdrücklich auch derjenige, der das Produkt auf den Markt bringt und vertreibt. Die Informationen müssen vollständig und verständlich sein.

Studien, die sich mit den Wirkungen verschiedener Materialen auf die Gesundheit der Pferdesportler und Pferde und auf die Umwelt befassen, sind bisher sind unseres Wissens nicht verfügbar. Initiativen hierzu scheiterten leider bislang an der Finanzierung. Daher würden wir die Förderung von Forschungsprojekten auf diesem Gebiet sehr begrüßen.

Der Pferdesportverband Westfalen hält die Auseinandersetzung mit den Aspekten, die der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aufwirft, für sinnvoll und vernünftig.