NRW Landesregierung schränkt Veranstaltungen deutlich ein

Neuer Erlass zur Durchführung von Veranstaltungen mit weniger als 1000 Personen

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Nordrhein-Westfalen (MAGS) hat am Freitagnachmittag (13.3.2020), eine weitere einschränkende Regelung veröffentlicht. Sie ergänzt den bereits bekannten Erlass zum Verbot von Großveranstaltungen ab 1000 Personen. Betroffen sind nun alle Veranstaltungen, auch wenn weniger als 1000 Personen teilnehmen. Der bis dahin bestehende Ermessensspielraum der zuständigen Behörden wird deutlich eingeschränkt. In der Regel wird eine Absage oder mindestens eine Verschiebung von Veranstaltungen die Folge sein.

Ausgenommen sind lediglich notwendige Veranstaltungen, insbesondere solche, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und vorsorge dienen. Im Hinblick auf Turniere und andere Veranstaltungen von Pferdesportvereinen werden sich diese Ausnahmekriterien nicht anwenden lassen.

Der Erlass wird damit einem vollständigen Stopp aller Veranstaltungen im Pferdesport gleichkommen. Diese Änderung der Sachlage kann dazu führen, dass die zuständigen Behörden bereits ausgesprochene Genehmigungen wieder zurücknehmen oder eine laufende Veranstaltung vorzeitig beenden. Das ist an diesem Wochenende mehrfach geschehen.

Der Erlass beinhaltet kein Zeitfenster und ist bis auf Weiteres gültig.

Den Wortlaut des Erlasses finden Sie auf der Homepage des MAGS.
Link zum Erlass