Neue Impfkostenbeihilfe für Pferde

Die Tierseuchenkasse NRW gehört zur Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Sie erhebt Beiträge von Tierhaltern, darunter auch Pferdehalter. Die Mittel sind beispielsweise dazu gedacht, in Seuchenfällen Beihilfen zu gewähren. In Nordrhein-Westfalen besteht ab 2026 für Pferdehalter außerdem die Möglichkeit, aus diesen Mitteln eine Impfkostenbeihilfe zu erhalten.

Münster (PV). Heinrich Plaas-Beisemann vertritt die Gattung Pferd im Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse NRW, wo er im Schulterschluss mit Dr. Henrike Lagershausen wirkt, die dort seine Stellvertreterin ist. Er freut sich über das Angebot und unterstützt ausdrücklich die neue und freiwillige Option. „Ich hoffe, dass die Unterstützung seitens der Pferdehalter gut angenommen wird“, sagt der Pferdefachmann, der selbst auf einem großen Pferdebetrieb beheimatet ist und seine praktischen Erfahrungen auch aus dieser Perspektive in die Diskussion einbringen konnte.

Im Vorfeld hatte es eine Umfrage unter etwa 4.000 Pferdehaltern in Nordrhein-Westfalen gegeben, mit der die Tierseuchenkasse die voraussichtliche Akzeptanz des Angebots ausgelotet hatte. Darauf hatte es eine sehr gute Rückläuferquote gegeben, in der die deutliche Mehrheit der Antwortenden signalisiert hatte, das man die Beihilfe positiv sieht.

Antragsberechtigt sind die Pferdehalter. Aber Achtung: Gemeint sind damit die Betreiber der Pensionspferdehaltungen, nicht die privaten Eigentümer der einzelnen Pferde. Über die Betriebsinhaber wird der Antrag gestellt und auch die organisatorische Abwicklung liegt dort.

West-Nil-Virus und Equines Herpesvirus

Die Möglichkeit zur Beihilfe bezieht sich auf Impfungen gegen das West-Nil-Virus und gegen das Equine Herpesvirus (EHV-1). Für die Impfstoffkosten gegen das West-Nil-Virus werden 25 Euro je Impfdosis und Pferd einmal jährlich mit einem Abstand von zwölf Monaten zwischen den Impfungen gezahlt. Für die Impfstoffkosten gegen das Equine Herpesvirus 1 werden 20 Euro je Impfdosis und Pferd zweimal jährlich mit einem Abstand von sechs Monaten zwischen den Impfungen gezahlt. 

Möglich ist das Programm auf Grund einer gut gefüllten Kasse für die Tierart Pferd. Diese Kassenlage sorgt auch dafür, dass die Pferdehalter derzeit von den Beiträgen zur Tierseuchenkasse freigestellt sind. Daran soll auch die neue Impfkostenbeihilfe nichts ändern.

Pferdehalter finden das Antragsformular auf dem Online-Portal der Tierseuchenkasse, wo sie sich mit den Zugangsdaten auf ihrem aktuellen Meldebogen einloggen können.

Zum Online-Portal

 

Die Tierseuchenkasse NRW legt 2026 eine Impfkostenbeihilfe für Pferdehalter auf

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