Neue Coronaschutzverordnung mit kurzer Laufzeit

Weiterhin keine Veränderungen für den Freizeit- und Amateursport

Am 13.2.2021 hat das NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales eine neue Fassung der Coronaschutzverordnung veröffentlicht. Sie gilt ab dem 14.2.2021 und tritt bereits mit Ablauf des 21.2.2021 außer Kraft.

Die neue Fassung enthält insgesamt kaum Änderungen und auch für den Sport bleiben die bekannten Regelungen unverändert bestehen.

Zur Fassung der NRW-Coronaschutzverordnung mit Wirkung vom 14. bis 21. Februar 2021.

Gemeinsam mit der FN hatten sich die NRW-Pferdesportverbände bereits vor den Bund-Länder-Beratungen am 10. Februar 2021 an den nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Armin Laschet gewendet und Argumente für Lockerungen im Pferdesport verdeutlicht. Der Landessportbund Nordrhein-Westfalen hatte einen Stufenpaln für die Wiederaufnahme des Sport- und Trainingsbetriebs ins Spiel gebracht.