Lockdown in den Kreisen Gütersloh und Warendorf

Die Einschränkungen betreffen auch den Pferdesport.

Münster (PV). Die Landesregierung NRW hat für die Kreise hat die Landesregierung am 23. Juni einen neuen und umfassenden Lockdown verhängt. Die Einschränkungen betreffen auch den Sport. Hintergrund sind die nach oben schnellenden Infektionszahlen, die im Zusammenhang mit der Firma Tönnjes in Rheda stehen. Die Einzelheiten sind in einer neuen Coronaregionalverordnung geregelt, die am 24. Juni in Kraft getreten ist und vorerst bis zum 30. Juni in den Gebieten der Landkreise Gütersloh und Warendorf gilt.
Die vollständige Verordnung kann unter dem folgenden Link auf dem Internetportal des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen heruntergeladen werden.

Coronaregionalverordnung

Für den Pferdesport sind besonders die folgenden Aspekte maßgeblich, die unter § 3 geregelt sind. Dort heißt es in der Auflistung der momentan unzulässigen Angebote, Tätigkeiten, Einrichtungen und besonderen Zusammenkünfte (auszugsweise) wörtlich:

  • Sportangebote in geschlossenen Räumen einschließlich Fitnessstudios
  • die Ausübung von Kontaktsportarten auch im Freien
  • das Betreten von Sportanlagen durch Zuschauer

  Die Verordnung beinhaltet nicht, dass die Sportstätten wieder geschlossen werden. Die Befürchtung, wieder unter die Maßgaben des Leitfadens aus der Zeit der sogenannten „Notversorgung“ zu fallen, ist also unbegründet. Die Verordnung spricht auch nicht von einem Verbot des kontaktlosen Sports. Es darf also im Freien auf der Pferdesportanlage und im Gelände weiterhin geritten werden.

Anders verhält es sich mit dem Kontaktsport. Er ist ausdrücklich auch im Freien verboten. Voltigiergruppen dürfen daher auf dem Außenplatz nur solche Trainingsformen ausüben, die vollständig kontaktfrei erfolgen können. Das Kontaktverbot bezieht auch Hilfestellungen ein. Auch der Fahrsport ist davon betroffen, da Fahrer und Beifahrer/Ausbilder auf dem Kutschbock keinen Mindestabstand einhalten können. Reithallen sind bis zum 30. Juni tabu.
Zuschauern ist der Zutritt verboten
Zuschauer, die zuletzt bis zu einer Gesamtzahl von 100 Personen die Sportstätten betreten durften, sind in den Kreisen Gütersloh und Warendorf nun vorerst wieder ausgeschlossen. Minderjährige und unterstützungsbedürftige Personen dürfen aber weiterhin begleitet werden.
 Ferienfreizeiten und Co.
Tagesausflüge, Ferienfreizeiten, Stadtranderholungen und Ferienreisen für Kinder und Jugendliche, dürfen bis Ende Juni nur dann stattfinden, wenn die örtlich zuständige untere Gesundheitsbehörde (das Kreis-Gesundheitsamt) diese ausdrücklich genehmigt hat.