Inklusionsscheck NRW

Das Land fördert Maßnahmen zur Verbesserung der Inklusion

Seit dem 1. Februar 2022 können Vereine und andere Organisationen finanzielle Mittel zur Verbesserung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen beantragen. Dazu stellt NRW 300-mal eine Pauschale in Höhe von 2.000 Euro zur Verfügung. Als mögliche Beispiele für die Verwendung der Förderung werden exemplarisch die Anschaffung von mobilen Rampen, die Erstellung von Info-Material in leichter Sprache oder der Einsatz von Gebärdendolmetscher genannt. Auch kleinere bauliche Maßnahmen zum barrierefreien Zugang sind möglich.

„Gerade kleine Vereine und Initiativen stärken das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung – und zwar ganz konkret vor Ort. Mit dem Inklusionsscheck unterstützen wir sie unkompliziert und unbürokratisch dabei, ihre Angebote inklusiv zu gestalten. Ich freue mich, wenn der Inklusionsscheck auch dieses Jahr wieder gut angenommen wird. Mit ihm leisten wir einen wichtigen Beitrag, um die Inklusion in Nordrhein-Westfalen weiter voranzutreiben”, erklärte Sozialminister Karl-Josef Laumann.

Der Inklusionsscheck kann unkompliziert und barrierefrei bis zum 30. September 2022 beantragt werden.

Zu den Informationen auf www.mags.nrw.de