Hygienekonzept für Turniere

Ab sofort sind wieder Wettbewerbe in NRW erlaubt.

Münster (PV). Ab sofort sind in Nordrhein-Westfalen wieder Wettbewerbe im Freizeit- und Breitensport und im Berufssport zulässig. In der Praxis knüpft die Coronaschutzverordnung die Erlaubnis an ein entsprechendes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept. Es muss vordem Wettkampf der zuständigen Unteren Gesundheitsbehörde (nicht dem Ordnungsamt) vorgelegt werden (Link zur Adressenliste). Die Behörde kann Ergänzungen oder Änderungen verlangen.
Als Hilfestellung hat der Pferdesportverband Westfalen ein Muster-Hygienekonzept für Vereine und Veranstalter erstellt. Es ist an den Anforderungen der NRW-Coronaschutzverordnung ausgerichtet. Der Link am Ende dieses Textes führt zu dem Muster, bei dem mindestens die grau hinterlegten Felder individualisiert werden müssen. Darüber hinaus muss es an weiteren Stellen an die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort angepasst werden. Bei Bedarf kann die Datei auch als Worddokument gemailt werden.
Hier geht es zum Muster-Hygieneleitfaden