Fristverlängerung: Jetzt Antrag zur Förderung der Übungsarbeit stellen

Bis zum 7. Juli können Vereine noch die jährlichen Förderanträge stellen.

Duisburg (PV). Der Landessportbund Nordrhein-Westfalen hat darauf aufmerksam gemacht, dass Sportvereine in diesem Jahr länger Zeit haben ihren Antrag zur Förderung der Übungsarbeit zustellen. Möglich ist das noch bis zum 7. Juli.

Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund (Doppelmitgliedschaft) sind.

Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal

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Förderung der Übungsarbeit 2024

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