Förderung des Trainingsbetriebs

7,56 Millionen Euro stellt das Land Nordrhein-Westfalen im Jahr 2025 für die Förderung der Übungsarbeit im Sportverein zur Verfügung. Anträge können noch bis zum 31. Mai gestellt werden.

Duisburg (PV). Der Landessportbund Nordrhein-Westfalen hat auf den nahenden Ablauf einer wichtigen Antragsfrist hingewiesen. Noch bis Ende des Monats Mai können Pferdesportvereine mit einer LSB-Kennziffer ihren Antrag auf Förderung der Vereins-Übungsarbeit stellen.

Das sind die Voraussetzungen:

  • Gemeinnützigkeit
  • Doppelmitgliedschaft im Fachverband und im Stadt- oder Kreissportbund
  • Teilnahme an der Mitgliedsbestandserhebung
  • Trainerinnen oder Trainer mit DOSB-Lizenz
  • aktive Jugendarbeit

Gefördert wird die Leitung der Übungsarbeit bzw. des Trainingsbetriebs im Verein. Im Pferdesport sind das typischerweise die vom Verein angebotenen Reit,- Fahr- oder Voltigierstunden, sofern sie ganzjährig stattfinden (Ferien ausgenommen) und von lizenzierten Trainerinnen oder Trainern geleitet werden. Ein besonderer Vorrang gilt den Angeboten für Kinder und Jugendliche.

Die Höhe des Zuschusses variiert und richtet sich etwa nach der Mitgliederzahl und der Zahl der Trainer und Trainerinnen. Die Förderanträge werden im Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen gestellt.

Zu den weiteren Infos

Symbolbild zur Übungsleiterförderung 2025

Symbolbild zur Übungsleiterförderung 2025