Förderung der Übungsarbeit

Vereine können noch bis zum 30. Juni 2021 einen Antrag stellen

Als gemeinnützig anerkannte Pferdesportvereine, die bisher noch keinen Antrag zur Förderung der Übungsarbeit gestellt haben, können das noch bis zum 30. Juni 2021 erledigen.

Voraussetzung ist die Mitgliedschaft im zuständigen Fachverband (Pferdesportverband Westfalen) und im zuständigen Stadt- oder Kreissportbund.

Auf Grund der Pandemie gelten in diesem Jahr etwas veränderte Regeln. So wird auf die Abfrage der geplanten Übungsstunden verzichtet und es können auch Übungsleitungen mit Lizenzen berücksichtigt werden, die 2020 oder 2021 abgelaufen sind oder ablaufen werden.

Alle Informationen und die Förderrichtlinie gibt es auf der Internetseite des Landessportbundes.

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