Förderrichtlinie Wolf wird angepasst

Münster (PV). In einer Pressemitteilung vom 21. Dezember 2021 kündigt die NRW-Landesregierung eine Änderung der bestehenden Förderrichtlinie Wolf an. Ab 2022 sollen im Wolfsgebiet Schermbeck Schutzmaßnahmen auch für Kleinpferde (Ponys), Fohlen und Jungpferde finanziell gefördert werden. In dem Gebiet waren in den letzten Monaten mehrfach Ponys nachweislich durch Wölfe gerissen worden.

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilte weiterhin mit, dass ab 2022 die Landwirtschaftskammer NRW die Prüfung und Förderung von Herdenschutzmaßnahmen vollständig übernehmen wird. Bisher waren jeweils die räumlich zuständigen Bezirksregierungen mit eingebunden.

Ministerin Heinen-Esser sagte hierzu am Dienstag in Düsseldorf: "Mit den Neuerungen wollen wir zum einen auch die Halter von Kleinpferden zusätzlich unterstützen und motivieren, ihre Tiere besser vor Wolfsübergriffen zu schützen. Zum anderen führen wir die Herdenschutzberatung und -Förderung zusammen und erhoffen uns davon noch passgenauere und beschleunigte Verfahren. Der Schritt vor der Antragstellung sollte ein klärendes Beratungsgespräch zwischen Tierhalter und Herdenschutzberatung sein."

Die Service-Hotline der Herdenschutzberatung bei der Landwirtschaftskammer ist zu erreichen unter:
02945 / 98 98 98.

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Quelle: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz