Darf ich ausreiten in NRW?

Es gilt der MULNV-Leitfaden.

Münster (PV). „Darf ich ausreiten?“ Kein Wunder, dass diese Frage drängt. Es ist schließlich die schönste Jahreszeit und das herrlichste Wetter, um die Natur mit dem Pferd zu genießen. Doch in der Corona-Krise ist nichts wie immer und auch im Hinblick auf das Ausreiten muss gut überlegt und gründlich abgewogen werden.

Um das Wichtigste vorweg zu nehmen (bitte trotzdem unbedingt den ganzen Text lesen!): Das Ausreiten wird in NRW durch die Corona-Verordnungen nicht grundsätzlich verboten und es kann mit Spazierengehen, Joggen oder Radeln verglichen werden. Maximal zu zweit (oder mit der Familie) und dem notwendigen Abstand dürfen Reiter sich mit ihrem Pferd in der Natur bewegen. Die bekannten Vorschriften für das Ausreiten bleiben gültig. Dazu gehört die Reitregelung nach Landesnaturschutzgesetz (ggf. mit regionalen Allgemeinverfügungen), die NRW-Kennzeichnungspflicht mit der Reitplakette und natürlich die übliche Rücksichtnahme gegenüber anderen Erholungsuchenden.

Es kommt aber noch etwas hinzu: Bekanntermaßen sind Sportstätten gemäß Coronaschutzverordnung geschlossen. Das gilt auch für Pferdesportvereine, Reitschulen, usw.  Damit die notwendige Versorgung der Pferde im Sinne des Tierschutzgesetzes sichergestellt ist, hat das für Tierhaltung zuständige NRW-Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) schnell reagiert und einen Leitfaden (Link am Ende des Textes) dazu entwickelt, der für alle pferdehaltenden Betriebe mit Publikumsverkehr verbindlich ist. Wer sein Pferd in einem Pensionsbetrieb, Verein oder einer sonstigen Anlage mit Publikumsverkehr untergebracht hat, unterliegt den Regeln des MULNV-Leitfadens.

Dieser Leitfaden macht unmissverständlich klar, dass der sportliche Regelbetrieb einzustellen ist. Der Zutritt zur Reitanlage ist nur gestattet, um die notwendige Versorgung einschließlich Bewegung der Pferde sicherzustellen.

Wörtlich heißt es: „Jede Person verpflichtet sich dazu, die eigene Anwesenheitszeit auf die angemessene Versorgung des Pferdes zu reduzieren. Ziel ist nicht die Ausübung des Sports oder die Freizeitgestaltung. Maßgeblich ist der Schutz der Menschen vor einer Coronainfektion. Daher sind sämtliche Maßnahmen so auszurichten, dass der basale Anspruch des Tierschutzes erfüllt wird. Darüberhinausgehende Aktivitäten müssen unterbleiben. Die Aufrechterhaltung und Sicherstellung der Pferdeversorgung hängt maßgeblich von der Eigenverantwortung aller Beteiligten ab.“

Insofern: Ja, Ausreiten ist erlaubt - wenn die zusätzliche kontrollierte Bewegung des Pferdes unter dem Sattel im Sinne des Tierschutzes geboten ist. Dann kann das Ausreiten als sinnvolle Alternative zum Bewegen des Pferdes auf der Sportstätte (unter dem Reiter, an der Longe oder geführt) betrachtet werden.

Das klingt ein bisschen kompliziert und vielleicht ist es auch schwer zu verstehen oder einzusehen. Aber ganz ehrlich: darauf kommt es im Moment nicht an. Bitte haltet euch einfach daran! Reitet nur aus, wenn es aus der Sicht eures Pferdes wirklich nötig ist und nicht in erster Linie, weil die Sonne scheint oder ihr euch (genauso wie wir!) nach Normalität sehnt.

Aus der Perspektive des Pferdesportverbandes Westfalen und des Pferdesportverbandes Rheinland ist die in NRW verbindlich getroffene Regelung die bestmögliche Variante, die in der Corona-Krise im Sinne der Pferde denkbar ist. Sollten staatliche Stellen sich gezwungen sehen, die Reglungen zu verändern und zu verschärfen, weil sie ignoriert oder ausgedehnt werden, weil schlimmstenfalls sogar das übliche Training fortgesetzt wird, wird es für alle schwerer. Bitte tragt durch euer vorbildliches Verhalten dazu bei, den kontrollierenden Ordnungsbehörden keinen Anlass zum Eingreifen zu geben.

Danke!

Hier geht es zum NRW-Leitfaden: www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/PDFs/landwirtschaft/tierhaltung_tierschutz/leitfaden_MULNV_pferde.pdf