Bremsenfallen sind kritisch für den Artenschutz

Der Pferdesportverband Westfalen erinnert an die rechtliche Regelung in NRW.

Münster (PV). Bremsen oder „blinde Fliegen“, sind besonders an heißen und schwülen Sommertagen eine Plage für Pferde. Ihre Bisse sind schmerzhaft und verursachen juckende Quaddeln. Bremsen machen auch vor Menschen nicht halt und Reiter:innen kennen die unangenehmen Quälgeister meist nur zu gut aus eigener Erfahrung.

Erleichterung versprechen die im Handel erhältlichen sogenannten Bremsenfallen. Sie bestehen aus einem weißen trichterförmigen Schirm, der sich über einem schwarzen Ball wölbt, und einem Fangbehälter. Problematisch ist jedoch, dass neben Bremsen auch andere Insekten in die Falle geraten, darunter beispielsweise Wildbienen, die nach dem Bundesartenschutzgesetz besonders geschützt sind. Es ist verboten, sie zu fangen oder zu töten.

In Nordrhein-Westfalen hat das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz auf der Grundlage einer entsprechenden Studie bereits 2020 den Einsatz von Bremsenfallen per Runderlass eingeschränkt.  Demnach sollen Bremsenfallen generell nur in der Hauptflugzeit der Bremsen aufgestellt werden. Dazu wird der Zeitraum zwischen dem 1. Juni und dem 15. September angegeben.

In den folgenden Schutzgebieten dürfen sie in NRW nicht aufgestellt werden:

  • in Nationalparks
  • in FFH- oder Naturschutzgebieten
  • in gesetzlich geschützten Biotopen.

Informationen über die Lage von entsprechenden Schutzgebieten in Nordrhein-Westfalen können über das Geoportal NRW gefunden werden.

Zum Geoportal

Ansprechpartner für konkrete Fragen vor Ort sind die Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte. Dort sind vielfach auch Flyer oder Merkblätter zum Thema Bremsenfallen verfügbar.

Zum Runderlass vom 11. September 2020

NRW-Erlassregelung zu Bremsenfallen in Schutzgebieten

Sogenannte Bremsenfallen sind auf Grund des Beifangs kritisch für den Artenschutz. In NRW ist ihre Verwendung seit 2021 per Erlass beschränkt.