Breaking News: Einzelunterricht im Freien wird möglich

In Nordrhein-Westfalen gilt ab Montag, 22. Februar 2021 eine neue Coronaschutzverordnung. Für den Freizeit- und Amateursport bringt sie die erste ersehnte Öffnung mit sich. Die Sportstätten werden für den Sport und das Training allein, zu zweit oder mit den Mitgliedern des eigenen Hausstandes im Freien geöffnet. Das beinhaltet ausdrücklich auch die Erlaubnis für das Erteilen von Einzelunterricht auf dem Außenplatz.

Auf der Corona-Themenseite dieser Homepage werden alle Informationen und die FAQ bis Montag entsprechend angepasst.

Zur neuen Coronaschutzverordnung auf der Seite des NRW-Gesundheitsministeriums