Ab Donnerstag, 7. Mai, ist der Trainingsbetrieb wieder erlaubt

Der Reitsport ist auch in geschlossenen Reitsportanlagen und Hallen zulässig.

Münster (PV). Heute, am 6. Mai, hat NRW die ersehnte erste Öffnung für den Sport bekannt gegeben. Für Westfalens Pferdesportler ist damit das Ende der jetzigen Notversorgung in Sicht. Regeln wird es aber weiterhin geben. Ab Donnerstag, 7. Mai, ist der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt – sofern der Sport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum stattfindet.
Ein Abstand zwischen Personen von 1,5 Metern und die Einhaltung strikter Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen müssen gewährleitstet sein. Dusch-, Wasch-, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstige Gemeinschaftsräume dürfen nicht genutzt werden. Zudem sind Zuschauerbesuche vorerst untersagt. Bei Kindern unter zwölf Jahren ist das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig.
 Der Reitsport ist auch in geschlossenen Reitsportanlagen und Hallen erlaubt. Die Pferdesportverbände Westfalen und Rheinland hatten sich in der Reithallenfrage explizit an die Landesregierung gewandt, da zu befürchten war, dass Reithallen nicht genutzt werden dürfen. Zum Glück wurde der Bitte um eine Ausnahmeregelung für den Pferdesport gefolgt.

Sobald die neue NRW-Coronaschutzverordnung und die genauen Maßgaben für den Sport bekannt sind, gibt es neue Informationen auf der Internetseite des Pferdesportverbandes Westfalen. www.pferdesportwestfalen.de