Schulunterricht an der Westfälischen Reit- und Fahrschule
Die Westfälische Reit- und Fahrschule steht interessierten Reitschülerinnen und Reitschülern aus Münster und dem nahen Umfeld offen. Hier sind Anfänger und fortgeschrittene Reiterinnen und Reiter aller Altersstufen ebenso willkommen wie interessierte Wieder-Einsteiger. Das tägliche Reitschulangebot, das an der Schule unter seinem traditionellen Namen "Zirkelbetrieb" bekannt ist, bietet für alle Alters- und Leistungsklassen das passende Niveau. Mit den vielseitig eingesetzten und zum Teil weit ausgebildeten Lehrpferden finden alle Zielgruppen eine Möglichkeit, sich individuell weiterzuentwickeln. Für Kinder stehen Ponys zur Verfügung.
Angeleitet wird der Schulunterricht von qualifizierten Lehrkräften und den angehenden Pferdewirten, die an der Westfälischen Reit- und Fahrschule ihre Berufsausbildung durchlaufen.
Schul-Reitunterricht online buchen
Der Schul-Reitunterricht (Zirkelbetrieb) an der Westfälischen Reit- und Fahrschule wird über das Online-Reitbuch organisiert. Nach einer einmaligen Registrierung können hier Reitstunden gebucht und organisiert werden. Auch die An- und Abmeldung findet über das Programm statt. Bereits registrierte Reitschülerinnen und Reitschüler können sich hier mit ihren Zugangsdaten anmelden.
Interessierte neue Reitschülerinnen und Reitschüler könen sich über das Reitbuch zu ihrer individuellen Probestunde anmelden. Sie erhalten dann über die hinterlegten Kontaktdaten alle weiteren Informationen.
"Zirkelunterricht" - ein Begriff mit Geschichte
Zirkelunterricht ist der überlieferte Name für den täglichen Reitschul-Unterricht an der Westfälischen Reit- und Fahrschule.
Der Begriff stammt noch aus der Zeit, als in den Reitstunden eine größere Anzahl Reiterinnen und Reiter auf Schulponys und Schulpferden auf zwei Zirkel verteilt in der Abteilung ritten. Erst wenn sie gelernt hatten, angemessen auf das Pony oder Pferd einzuwirken, wurden sie an das selbstständig Reiten von Bahnfiguren herangeführt.
Der Reitunterricht und das Heranführen an das freie Reiten folgt heute veränderten Konzepten. Sie sind differenziert an die verschiedenen Altersstufen, an die bereits erworbenen Kompetenzen und gleichermaßen an die Bedürfnisse der Ponys und Pferde angepasst.
Doch der alte Begriff "Zirkelunterricht" ist bis heute geblieben.
Probestunde
Damit interessierte Pferdefreunde die Pferde, die Anlage und das Konzept der Westfälischen Reit- und Fahrschule kennen lernen können, werden Probereitstunden nach Vereinbarung angeboten. Sie dienen gleichzeitig der guten Einschätzung der eventuell schon vorhandenen reiterlichen Fähigkeiten.
Stufe 1
Angebote der Stufe 1 beinhalten das Heranführen an das Pferd (etwa das Pferdeverhalten und die Sicherheit im Umgang mit dem Pferd), das Kennenlernen und den Gebrauch der Ausrüstung und die ersten Reitstunden an der Longe.
Stufe 2 / 4
Angebote dieser Stufen konzentrieren sich auf die Sitzschulung und auf das Erlernen der korrekten Einwirken auf das Pferd (Verfeinerung der Hilfen). Außerdem geht es um das Kennenlernen von Hufschlagfiguren und Bahnregeln. Die Angebote finden in der Regel in der Gruppe statt.
Stufe 3 / 5-7
Angebote dieser höheren Stufen umfassen das Reiten in einer Gruppe. Dabei bewegen sich die Paare frei und zeitgleich in der Reitbahn und nutzen dabei das Spektrum der Gangarten und Bahnfiguren. Die Anleitung und Korrekur des Reitens erfolgt indoividuell.
Preise
An der Westfälischen Reit-und Fahrschule wird der regelmäßige Reitunterricht über ein 12er- Reitkarten-System abgerechnet. Von der erworbenen Karte wird bei jeder Reiteinheit eine Einheit abgebucht, bis die Karte aufgebraucht ist.
Absagen
Sollte einmal ein Reitschüler vehindert sein, beispielsweise wegen einer Erkrankung, ist die Abmeldung bis zu 24 Stunden vor der gebuchten Reitstunde möglich. Die Stunde wird dann nicht berechnet.
Probestunde
Damit interessierte Pferdefreunde die Pferde, die Anlage und das Konzept der Westfälischen Reit- und Fahrschule kennen lernen können, werden Probe-Reitstunden nach Vereinbarung angeboten. Sie dienen gleichzeitig der guten Einschätzung der reiterlichen Fähigkeiten.
Heranführen ans Pferd | Stufe 1 | 180,00€ /12er-Karte |
Sitzschulung und Einwirkung | Stufe 2 | 204,00€ /12er-Karte |
Freies Reiten in der Gruppe | Stufe 3 | 192,00€ /12er-Karte |
Probestunde | 27,00€ |
Einsteiger Longe | 20 Min. pro Person | 264,00€ /12er-Karte |
Freies Reiten in der Gruppe | 264,00€ /12er-Karte | |
Freies Reiten i. d. G. | Pferdewirtschaftsmeister | 288,00€ /12er-Karte |
Förderunterricht* | max. 4 Personen beim Pferdewirtschaftsmeister | 528,00€ /12er-Karte |
Förderunterricht | max. 4 Personen bei Trainer C | 324,00€ /12er-Karte |
Probestunde | 27,00€ |
Betriebs-, Nutzungs- und Reitordnung
der Westfälischen Reit- und Fahrschule Münster (im Folgenden: „WRFS“)
Allgemeines
- Zu den Anlagen gehören: Die Stallungen und alle weiteren Räume, die offenen und gedeckten Reitbahnen, der Hindernispark, sowie alle Weiden und Nebenflächen einschließlich Pkw-Einstellplätze.
- Das Betreten und die Nutzung der Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr.
- Unbefugten ist das Betreten
- der Ställe
- der Sattel- und Futterkammern
- der Unterkünfte
- der Futterböden und aller sonstigen Nebenräume nicht gestattet
- Anträge, Anfragen und Beschwerden sind ausschließlich an die Schulleitung oder den Vorstand des Pferdesportverbandes Westfalen zu richten.
- Das Rauchen in den Stallungen und Futterräumen ist verboten.
- Die Stallruhezeiten sind einzuhalten. Stallruhezeiten sind von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr und von 22.00 Uhr bis 6.30 Uhr.
- Hunde sind in der gesamten Reitanlage an der Leine zu führen.
- Foto- und Videoaufnahmen sind zur Wahrung der Privatsphäre nur nach vorheriger Absprache erlaubt.
- Die Erteilung des Reitunterrichts durch fremde Reitlehrer ist im Reitbetrieb strikt untersagt und bedarf im Ausnahmefall der vorherigen Zustimmung der Schulleitung.
- Die Mitarbeitenden dürfen nur im Rahmen der ihnen von der Schulleitung erteilten Anweisungen zu Aufgaben herangezogen werden. Besondere Wünsche sind an die Schulleittung und nicht an das Stallpersonal zu richten.
- Wer trotz Verwarnung gegen die Betriebsordnung verstößt, kann von der Benutzung der Anlagen ausgeschlossen werden. Im Falle von schwerwiegenden Verstößen ist eine Verwarnung entbehrlich.
- Die WRFS haftet nicht für Unfälle, Verluste oder Schäden irgendwelcher Art, die insbesondere durch Lehr- oder Privatpferde, Diebstahl, Feuer oder andere Ereignisse gegenüber Personen, Pferden oder anvertrautem Gut verursacht werden oder sonst an privatem Eigentum der Kunden oder der Besucher entstehen, soweit sie nicht gegen solche Schäden versichert ist oder soweit diese Schäden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der WRFS, ihrer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder anderer Hilfspersonen beruhen.
Reitordnung
- Die Reitanlagen stehen ausschließlich für die Angebote der Schule oder nach individueller Absprache und Buchung zur Verfügung
- Vor Betreten und Verlassen der Reitbahn hat der Reiter auf sich aufmerksam zu machen („Tür frei?“ - „Ist frei!“)
- Wird die Bahn von mehreren Reitern benutzt, so ist aus Sicherheitsgründen ein Abstand von wenigstens einer Pferdelänge erforderlich. Beim Überholen wird auf der Innenseite vorbeigeritten
- Decken, Jacken und ähnliche Gegenstände sind nur an den kurzen Seiten der Reithallen abzulegen
- Während des Reitens ist grundsätzlich ein splittersicherer Reithelm (EN 1384:2023) mit Drei- bzw. Vierpunkt-Befestigung zu tragen. Alle Reiter müssen geeignete Schuhe (=Schuhe die den Knöchel fixieren und einen kleinen Absatz haben) tragen
- Teilnehmer mit ungeeigneter Reitbekleidung können vom Reitunterricht ausgeschlossen werden. Sie gelten als nicht zum Unterricht erschienen.
- Die vorgenannten Bestimmungen gelten sinngemäß für die Außenanlagen. Beim Geländetraining ist zusätzlich zum Reithelm auch eine Schutzweste zu tragen
- Das Reiten über Hindernisse jeglicher Art ist, aus Gründen der Sicherheit und Versicherung, nur unter Aufsicht eines Ausbilders (s. I. Allgemeines, Punkt 9.) gestattet
Besondere Vertragsbedingungen der Westfälischen Reit- und Fahrschule für Schulstunden/ Reitunterricht
Besondere Vertragsbedingungen für Schulstunden/ Reitunterricht
- Teilnahmebedingungen
- Zur Teilnahme ist jede Person berechtigt, der sich über das Reitbuch angemeldet hat und die einer Reitstunde zugeteilt wurde
- Mit der Teilnahme am Reitunterricht erkennt der Reitschüler die Allgemeinen
Vertragsbedingungen für Angebote an der Westfälische Reit- und Fahrschule (im Folgenden: „WRFS“), die Betriebs-, Nutzungs- und Reitordnung sowie diese besondere Bedingungen für Schulstunden/ Reit- und Longenunterricht an
- Gebühren
- Die Teilnahme am Reitunterricht wird im Voraus über das Online-Reitbuch berechnet
- Mit Bezahlung dieser Rechnung erwirbt der Reitschüler das Recht die bezeichneten
Leistungen nach vorheriger Absprache innerhalb von 4 Monaten ab Zahlungseingang zu nutzen
- Verbindliche Terminabsprache
- Alle Reitschüler werden gebeten, 30 Minuten vor Beginn einer Reitstunde anwesend zu sein! Ein Anspruch auf volle Ausnutzung der jeweiligen Unterrichtseinheit besteht nur, wenn der Reitschüler zu dieser pünktlich erscheint. Der jeweils zuständige Ausbilder der WRFS bzw. die Schulleitung ist im Interesse der übrigen Reitschüler berechtigt, verspätete Reitschüler vom Unterricht auszuschließen, wenn der Unterricht anderenfalls gestört würde
- Reitstunden können - sofern noch ausreichende Kapazitäten frei sind, jederzeit über das Online-Reitbuch gebucht werden
- Nimmt der Reitschüler eine Unterrichtsstunde nicht wahr, so steht der Reitschule für diese Stunde die vereinbarte Vergütung zu, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Sie muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was sie infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt
- Anfängerunterricht und Einteilung
- Reitanfänger erhalten zunächst Einzelunterricht an der Longe, bis sie befähigt sind, an den üblichen Anfängerstunden teilzunehmen
- Alle übrigen Reiter, die schon Reitkenntnisse haben, werden in Abteilungen (ca. 6 bis 8 Reiter), entsprechend ihrem Ausbildungsstand und ihrem Alter, zusammengefasst. Die Lehrpferde werden je nach Ausbildungsgrad des Reiters durch den Reitlehrer zugewiesen. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Pferd oder Pony besteht nicht. Die WRFS behält sich aus organisatorischen Gründen vor, Unterrichtseinheiten zusammenzufassen
- Die WRFS legt besonderen Wert auf Pflege und Förderung der reiterlichen Ausbildung von Kindern und Jugendlichen. Kinder, etwa im Alter von 7 - 14 Jahren, können in den Einsteiger- (ab 7 Jahre) und Pony-Abteilungen (ab 8 Jahre) reiten
- Feiertage/ Ferien
- Der Unterricht wird in den Ferienzeiten weitergeführt. An gesetzlichen Feiertagen finden keine Reitstunden statt
- Kündigung
- Beabsichtigt der Reitschüler keinen weiteren Reitunterricht zu nehmen, so gilt eine schriftliche Kündigungsfrist von 2 Wochen vor Ablauf der aktuellen Reitstunden
- Sonstige Bestimmungen
- Mündliche Nebenabreden sind unwirksam, wenn sie vor oder bei Abschluss des Vertrages getroffen wurden
- Die WRFS behält sich vor, diese Vertragsbedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Änderungen der Vertragsbedingungen werden bekannt gegeben. Widerspruch gegen die Änderungen müssen innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe erfolgen. Erfolgt innerhalb der Frist kein Widerspruch gelten die Vertragsbedingungen als angenommen.