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Pferdesportvereine mit einer LSB-Vereinskennziffer sind durch den Sportversicherungsvertrag NRW abgesichert. Er wird vom Landessportbund NRW getragen und bietet Vereinen mit ihren  Vorstandsmitgliedern, Mitarbeitenden und Mitgliedern differenzierten Versicherungsschutz. Partnerin des Sportversicherungsvertrags ist die ARAG-Versicherung.

Ergänzt wird der Versicherungsschutz durch obligatorische und optionale Rahmenverträge des Pferdesportverbandes Westfalen. Für bestimmte Bereiche des Vereinsalltags besteht zudem Schutz durch die Verwaltungsberufsgenossenschaft.

Vereinsvorstände finden auf dieser Seite Informationen, Formulare und FAQ zum Versicherungsschutz im Pferdesportverein.

Der Sportversicherungsvertrag in NRW

Der Schutz aus dem Sportversicherungsvertrag umspannt alle Sportvereine, die in Nordrhein-Westfalen unter dem Dach des Landessportbundes organisiert sind. Dazu gehören mehr als 550 Pferdesportvereine, die im Pferdesportverband Westfalen zu Hause sind.

Grundsätze

Träger des Sportversicherungsvertrages ist der Landessportbund NRW. Partnerin auf der Versicherungsseite ist die ARAG Allgemeine Versicherungs-AG. Die aktuelle Fassung des Vertrags zwischen Landessportbund und ARAG gilt seit dem 1. Januar 2022 und hat eine Laufzeit von zehn Jahren. Die neue Fassung enthält weitgreifende Verbesserungen für die Vereine, beispielsweise eine deutliche Erhöhung der Deckungssumme bei Haftpflichtschäden und eine Verbesserung des Schutzes der Vereinsvorstände durch die Aufnahme einer obligatorischen D&O-Versicherung.

Der Sportversicherungsvertrag ist nach dem Solidaritätsprinzip angelegt und hält für alle Vereine den gleichen Schutz vor. Er unterscheidet nicht nach Sportarten und damit verbundenen Risiken und auch nicht nach den persönlichen Verhältnissen der Vereinsmitglieder. Alle Vereine und ihre Mitglieder nehmen zu gleichen Konditionen an dem Versicherungsschutz teil. Insgesamt ist die Sportversicherung als eine Beihilfe zu verstehen. Sie kann - auch mit Blick auf die Höhe der Beiträge - nicht jeglich individuelle private Vorsorge ersetzen. Im Bereich der Unfallversicherung stehen die Leistungen primär für schwere Unfälle zur Verfügung. Weitergehende Informationen zu den Grundsätzen finden sich im Merkblatt zum Sportversicherungsvertrag.

Wer ist versichert?

Versicherte Organisationen und Personen sind:

  • die Pferdesportvereine im Pferdesportverband Westfalen
  • die Stadt-, Kreis- und Bezirksreiterverbände
  • die aktiven und passiven Mitglieder der Vereine
  • die Funktionärinnen und Funktionäre der Vereine
  • Trainerinnen und Trainer der Vereine
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Vereine
  • beauftragte Helferinnen und Helfer bei versicherten Veranstaltungen der Vereine
  • Turnierfachleute bei versicherten Veranstaltungen der Vereine

Was ist versichert?

Vereinfacht ausgedrückt bildet die Satzung der Pferdesportvereine den Maßstab. Versichert sind grundsätzlich alle Veranstaltungen und Maßnahmen, die zu den satzungsgemäßen Aufgaben der Vereine gehören. Das sind beispielsweise:

  • der Reit-, Fahr- und Voltigierunterricht
  • Lehrgänge und Abzeichenprüfungen
  • Turniere und breitensportliche Veranstaltungen
  • gesellige Vereinsveranstaltungen und Vereinsausflüge
  • Angebote der Jugendabteilung

Zu den versicherten Veranstaltungen gehören auch Kooperation mit nicht kommerziellen Anbietetern, beispielsweise mit Schulen und Kindergärten. Auch die Beteiligung am St. Martins-Umzug oder am Stadtfest sind umspannt.

Versichert ist die aktive Teilnahme an den jeweiligen Angebote einschließlich des sogenannten Wege-Risikos, also der direkte Anreiseweg und der direkte Rückreiseweg.

Neun Sparten umfasst der Sportversicherungsvertrag in Nordhrein-Westfalen. Neben der Haftpflichtversicherung (einsch. des Schutzes als Halter/Hüter vereinseigener Pferde) und der Unfallversicherung sind eine Umwelt-Haftpflichtversicherung und eine Umweltschaden-Versicherung enthalten. Weiterhin besteht eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, eine  D&O-Versicherung sowie eine Vertrauensschadenversicherung. Schließlich sind auch eine  Rechtsschutzversicherung und eine Sport-Krankenversicherung enthalten.

Die vollständigen Informationen zum Sportversicherungsvertrags sind in diesem Merkblatt  zusammengefasst (Stand: 1.3.2022).

Erklär-Video zur Sportversicherung in Nordrhein-Westfalen
Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG)

Immer dann, wenn Sportvereine die Rolle eines Arbeitgebers innehaben und sich damit die Frage nach der gesetzlichen Unfallversicherung stellt, kommt die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) ins Spiel. Sie ist in Nordrhein-Westfalen für die Sportvereine zuständig. Eine besondere Leistung, die über die VBG abgeschlossen werden kann, ist die freiwillige Ehrenamtsversicherung, die sich an die Personen richtet, die sich in den Vereinsvorständen engagieren.

Im Hinblick auf die gesetzliche Unfallversicherung müssen zwei Personengruppen in den Blick genommen werden:

1. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Pferdesportvereine, die Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer beschäftigen, sind verpflichtet, diese Personen für die gesetzliche Unfallversicherung anzumelden. Diese Pflicht besteht auch bei geringfügig beschäftigten Personen (520 Euro-Basis).  Die für Sportvereine zuständige Berufsgenossenschaft, bei der diese Meldung erfolgt, ist in der Regel die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG).

2. Arbeitnehmerähnlich tätige Personen: Von "arbeitnehmerähnlich" spricht man, wenn Personen - unabhängig von einer Entgeltzahlung - so für den Verein tätig werden, als wären sie Beschäftigte. Sie fallen unter den den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz, wenn die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • es handelt sich um eine ernstliche, dem Verein dienende Tätigkeit
  • sie entspricht dem mutmaßlichen oder ausdrücklichen Willen des Vereins
  • sie ist dem allgemeinen Arbeitsmarkt zugänglich
  • sie wird nicht nicht auf Grund mitgliedschaftsrechtlicher Verpflichtungen ausgeübt

Typische Personen, die im Pferdesportverein "arbeitnehmerähnlich" tätig sind, sind Trainerinnen und Trainer. Sofern sie im Rahmen der sogenannten Übungsleiterpauschale tätig sind (bis zu 3.000 Euro/Jahr), sind sie über eine Pauschale gesetzlich unfallversichert. Die Pauschale wird durch den Landessportbund im Rahmen der Beitragsrechnung für die Sportversicherung berechnet. Der Verein muss in diesem Fall nicht separat tätig werden.

Selbstständig tätigte Trainerinnen und Trainer sind nicht gesetzlich unfallsversichert und müssen für ihren Schutz eigene Vorsorge betreiben.

Ausführliche Informationen für Sportvereine zur  Verwaltungsberufsgenossenschaft hat der Landessportbund NRW auf der VIBSS-Plattform zusammengestellt. 

Zu den VBG-Informationen auf dem VIBSS-Portal

Freiwillige Versicherung für Ehrenamtliche

Für Personen, die im Verein ein Wahlamt ausüben, typischerweise die Mitglieder des Vereinsvorstandes, kann ein besonderer Schutz im Rahmen der freiwilligen Ehrenamtsversicherung abgeschlossen werden. Diese Möglichkeit besteht auch für beauftragte Ehrenamtsträger, die beispielsweise über einen längeren Zeitraum ein Projekt leiten.

Mit der freiwilligen Versicherung wird die ehrenamtliche Tätigkeit abgesichert. Die Kosten je Person und Jahr sind gering. Im Jahr 2021 betrugen sie 4,70 Euro. Die Versicherung kann durch die engagierte Person selbst oder durch den Verein abgeschlossen werden. Die Leistungen sind umfangreich. Im Versicherungsfall stellt die VBG optimale medizinische Versorgung sicher, sorgt für berufliche und soziale Rehabilitation und sichert den Lebensunterhalt während dieser Zeit. Bleiben Beeinträchtigungen, werden diese durch eine Rente entschädigt. Weitergehende Informationen können dem VBG-Faltblatt "Sicherheit ist Ehrensache"  entnommen werden.

Die freiwillige Ehrenamtsversicherung kann für Einzelpersonen oder eine Personengruppe mit einem Online-Formular auf der Internetseite der VBG angemeldet werden.

Zur Internetseite der VBG

Ergänzender Schutz

Ergänzend zum vorhandenen Schutz aus dem Sportversicherungsvertrag hat der Pferdesportverband Westfalen zusätzliche Vorsorge getroffen. Sie beinhaltet einige Erweiterungen, die obligatorisch für alle angeschlossenen Vereine wirksam sind.

Hinzu kommt ein Rahmenvertrag, dessen Leistungen in den Vereinen wirksam werden, deren Stadt-, Kreis- und Bezirksreiterverbände sich angeschlossen haben.

Schließlich gibt es es noch ergänzende Möglichkeiten zur Absicherung, die auf Wunsch von Vereinen abgeschlossen werden kann.

Ergänzender Schutz für alle Mitgliedsvereine im Pferdesportverband Westfalen

Nicht-Mitgliederversicherung: Der Pferdesportverband Westfalen hat für seine Mitgliedsvereine zusätzliche Vorsorge mit der ARAG-Sportversicherung vereinbart. Der fürsorgliche Gedanke gilt dabei besonders Kindern und Jugendlichen, die erste Bekanntschaft mit den Pferden und Ponys machen möchten. Damit die Frage nach der Vereinsmitgliedschaft aus der Perspektive des Versicherungsschutzes nicht schon vor der ersten Reit- oder Voltigierstunde beprochen werden muss, hat der Pferdesportverband Westfalen für seine Mitgliedsvereine eine sogenannte "Nicht-Mitgliedervericherung" abgeschlossen. Sie sichert Nicht-Mitglieder bei der aktiven Teilnahme am Sportangebot im Rahmen einer  Sport-Unfallversicherung, einer Sport-Haftpflichtversicherung, einer Sport-Rechtsschutzversicherung und einer Sporz-Krankenversicherung ab.  Auch der Nachhauseweg ist in den Schutz inbegriffen. So können Vereine ihre  "Schnupper-Kandidaten" unbesorgt die ersten Erfahrungen auf dem Pferderücken genießen lassen. Übrigens auch dann, wenn die neuen Pferdefreunde den Kinderschuhen schon lange entwachsen sind. Die Kosten für die Nicht-Mitgliederversicherung trägt der Pferdesportverband Westfalen. Eine Anmeldung der Schnupper-Kandidaten ist nicht erforderlich.

Pferde und Ponys in der Probezeit: Schulpferde und Schulponys gehören zum wertvollsten Kapital im Pferdesportverein. Leider ist es nicht ganz einfach, gute vierbeinige Lehrmeister zu finden. Schließlich müssen die Pferde gesund sein und sich physisch wie psychisch für die wichtige Arbeit als Schulpferd eignen. Im besten Fall kann mit der verkaufenden Person eine Probezeit vereinbart werden, damit in Ruhe geschaut werden kann, ob ein Pferd sich für die Aufgabe eignet und sich damit wohlfühlt. Während so einer Probephase geht das Pferd in der Regel in die Obhut des Vereins über, der Verein wird zum Halter des Pferdes, obwohl es ihm (noch) nicht gehört. Damit der Verein in dieser Zeit als Halter und Hüter des Pferdes Versicherungsschutz genießt, haben der Pferdesportverband Westfalen und die ARAG-Sportversicherung eine entsprechende Vereinbarung getroffen. Sie gilt für einen Zeitraum von vier Wochen, ohne das dem Verein dafür Kosten entstehen. Damit der Schutz wirksam wird, meldet der Verein die "Probezeit" formlos per E-Mail in der Geschäftsstelle des Pferdesportverbandes Westfalen an. Der Schutz beginnt mit dem Eingang der E-Mail und endet automatisch mit Ablauf der drei Wochen.

Jetzt E-Mail für ein "Pferd auf Probe" senden

Ergänzender Schutz für Vereine und Mitglieder teilnehmender Kreisverbände

Etwa zwei Drittel der Stadt-, Kreis- und Bezirksreiterverbände in Westfalen nimmt an einem ergänzenden Versicherungsvertrag teil. Davon profitieren die Mitglieder der angeschlossenen Vereine durch zusätzlichen Versicherungsschutz, der den gesamten privaten Umgang mit dem Pferd und den privat ausgeübten Pferdesport außerhalb der Vereinsangebote umfasst. Dazu gehören beispielsweise Ausritte, der Reitausflug in die Heide oder der Galopp am Strand.

Der Versicherungsschutz umfasst die Sport-Unfallversicherung, die Sport-Haftpflichtversicherung und die Sport-Rechtsschutzversicherung. Die Details sind in einem separaten Merkblatt geregelt.

Zum Merkblatt (Stand: 2023)

  • Stadtreiterverband Bielefeld
  • Kreisreiterverband Borken
  • Kreisreiterverband Coesfeld
  • Kreisreiterverband Ennepe-Ruhr-Hagen
  • Kreisreiterverband Gütersloh
  • Märkischer Reiterverband
  • Reiterverband Münster
  • Kreisreiterverband Recklinghausen
  • Kreisreiterverband Pferdesport im Sauerland
  • Bezirksreiterverband Siegen-Olpe-Wittgenstein
  • Kreisreiterverband Soest
  • Kreisreiterverband Steinfurt
  • Kreisreiterverband Unna-Hamm
  • Landesverband der Islandpferde – Reiter- und Züchtervereine Westfalen-Lippe
Optionaler Schutz für Vereine und Mitglieder

Der Sportversicherungsvertrag deckt etliche Risiken ab, die mit dem Alltag eines Pferdesportvereins einhergehen. Zusätzlich hat der Pferdesportverband Westfalen für ergänzenden Schutz gesorgt. Denoch sind nicht alle Risiken abgedeckt, so dass jeder Verein sich mit seinem individuellen Risiko auseinandersetzen muss und ggf. für ergänzenden Versicherungsschutz sorgen sollte.

Erforderlich ist das beispielsweise

  • wenn der Verein eine eigene Anlage besitzt (Gebäudeversicherung)
  • wenn der Verein einen Pensionsbetrieb führt (hier besteht nur ein kleiner Schutz)
  • oder wenn der Verein Reitbeteiligungen an vereinseigenen Pferden vergibt.

Tipp: Führen Sie regelmäßig einen Risiko-Check durch. Dabei werden die individuellen Risiken des Vereins betrachtet, es wird geschaut, für welche Bereiche Versicherungsschutz besteht und für welche Bereiche zusätzlicher Schutz notwendig und sinnvoll ist. Die Möglichkeit für so einen Risiko-Check steht Mitgliedsvereinen im Pferdesportverband Westfalen im Rahmen der kostenfreien Vereinsberatung zur Verfügung, die in Zusammenarbeit mit dem Landesportbund und seinem VIBSS-System möglich ist.

Service

Im Servicebereich zur Sportversicherung stehen Merkblätter, Melde- und Antragsformulare und Links zu weiterführenden Informationen zum schnellen Zugriff bereit. Die FAQ-Liste befindet sich im Aufbau und greift häufig gestellte Fragen auf.

Seminare zu Themen der Haftung und Sportversicherung

Der Pferdesportverband Westfalen bietet regelmäßig Informationsveranstaltungen und Seminare zu Fragen der Haftung und des Versicherungsschutzes für Pferdesportvereine an. Die Angebote finden sowohl als Präsenzveranstaltungen und als Online-Seminare statt.

Nachfolgend sind Termine aufgeführt, die bereits gebucht werden können. Sollte ausnahmsweise kein Termin genannt sein, schauen Sie bitte in Kürze noch einmal nach.

Im Rahmen der "Westfälischen Vereinswochen" findet am Donnerstag, 15. Februar 2024 ein kostenfreies Online-Seminar statt.

Darum wird es gehen:

Mitgliedsvereine im Pferdesportverband Westfalen sind obligatorisch über den Sportversicherungs-vertrag des Landessportbundes NRW geschützt. Das bedeutet umfänglichen Schutz für zahlreiche Aspekte des Vereinslebens. Dennoch ist nicht jedes Risiko abgedeckt. Im Seminar finden Vereinsvorstände Orientierung zu möglichweisen ungeschützten Bereichen und können sich zu möglichen Zusatzversicherungen informieren.

Zu den Westfälischen Vereinswochen mit der Anmeldemöglichkeit

Risikocheck für Pferdesportvereine

Der sogenannte "Risikocheck" ist eine besondere Form der Vereinsberatung, die der Pferdesportverband Westfalen in Zusammenarbeit mit dem Landessportbund und der ARAG-Sportversicherung anbietet.

Dazu kommt ein Experte des Landessportbundes zum Verein. In dem Vor-Ort-Gespräch, für das ein bis zwei Stunden Zeit eingeplant werden sollten, wird die Situation des Vereins im Hinblick auf die Haftungsrisiken und den Versicherungsschutz beleuchtet.

Der Risikocheck ist für Mitgliedsvereine im Pferdesportverband Westalen kostenfrei. Er kann online über das Portal des Landessportbundes beantragt werden. Für die Anmeldung benötigen Vereine ihre LSB-Vereinskennziffer. Als Themenwunsch bitte den Begriff "Risikocheck" zum Versicherungsschutz des Vereins" angegeben. Auf der nachfolgend verlinkten Seite findet sich das Online-Antragsformular im oberen rechten Bereich der Seite.

Zum Online-Antrag für die Vereinsberatung

Die ARAG als Partnerin des Pferdesportverbandes Westfalen

Die ARAG-Sportversicherung ist Partnerin des Pferdesportverbandes Westfalen.

Alle angeschlossenen Pferdesportvereine genießen Vorteile, die damit verbunden sind. Dazu gehören einige Erweiterungen des obligatorischen Versicherungsschuztes, beispielsweise eine Nicht-Mitgliederversicherung. Sie sichert den Schutz von "Schnupper-Kandidaten" bei Vereinsangeboten ab.

Regelmäßige Kommunikation zum Wohl der Vereine

Über das Versicherungsbüro beim Landessportbund Nordrhein-Westfalen stehen die ARAG-Sportversicherung und der Pferdesportverband Westfalen in einem regelmäßigen Austausch, um Vereinsvorstände bestmöglich über aktuelle Veränderungen und alle wichtigen Sachfragen im Zusammenhang mit dem Sport-Versicherungsschutz zu informieren.

Seminare für Vereinsvorstände und Übungsleiter

Mindestens einmal im Jahr, meist sogar mehrfach, bietet der Pferdesportverband Westfalen Seminare und Informationsveranstaltungen zum Sport-Versicherungsschutz an. Dabei geht es außerdem um Fragen der Haftung, die mit viel Praxisbezug erörtert werden. Auch für Übungsleiter und Trainer stehen passgenaue Abendseminare zur Verfügung.

Brigitte Hein

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