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Pferdehaltung und Umwelt

Wer Pferde besitzt, hält oder nutzt, ist verpflichtet, sich das notwendige Wissen über ihr Wesen, ihre Bedürfnisse und ihre Haltungsansprüche zu verschaffen. Nur dann ist sichergestellt, dass der geflügelte Satz „Das Wohl der Pferde steht an erster Stelle“ keine leere Floskel ist.

Der Pferdesportverband Westfalen hat in seinem Ethik-Code festgelegt: „Das Wohl des Pferdes als Nutztier und Sportpartner ist oberstes Gebot und bestimmt sämtliches Handeln des Verbandes.“

Zu den konkreten Maßnahmen in diesem Handlungsfeld gehören darum neben überwachenden Maßnahmen im Turniersport besonders Angebote im Bereich der Bildung und der Information.

Auf dieser Seite werden relevante rechtliche und fachliche Grundlagen für die Pferdehaltung und Pferdegesundheit gesammelt. Ansprechpartner werden ebenso bekannt gemacht wie entsprechende Aus- und Fortbildungsangebote, die dazu einladen, sich intensiv mit aktuellen Themen und neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen vertraut zu machen.

Themen und Informationen zu umweltbezogenen Aspekten der Pferdehaltung sind ebenfalls in diesem Bereich zu finden.

Rechtliche Grundlagen für die Pferdehaltung

Auf der gesetzlichen Ebene hat selbstverständlich das Tierschutzgesetz besondere Bedeutung. Auch im Grundgesetz hat der Tierschutz Einzug gehalten. Neben den relevanten Gesetzen spielen Leitlinien eine besondere Rolle. Sie sind wesentlich konkreter als die abstrakten Formulierungen im Gesetz, entfalten allerdings nicht die gleiche rechtliche Bindung.

Tierschutz ist in Deutschland ein erklärtes Staatsziel. Im Artikel 20a des Grundgesetzes heißt es: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“

Das Tierschutzgesetz klärt den gesetzlichen Rahmen für die Haltung und Nutzung von Tieren. Zu den wichtigen Regelungen, die jeder Pferdehalter und Pferdesportler verinnerlichen muss, gehören die Paragraphen 2 bis 3:

§1

Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

§2

Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

  1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
  2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
  3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

§3

Es ist verboten, einem Tier außer in Notfällen Leistungen abzuverlangen, denen es wegen seines Zustandes offensichtlich nicht gewachsen ist oder die offensichtlich seine Kräfte übersteigen.

Beispiele für Misstände in der Pferdehaltung

  1. Kürzen der Tasthaare oder ausrasieren der Ohr­muscheln
  2. Pferde nicht gegen Tetanus (Wundstarrkrampf) impfen
  3. Zäune aus Stacheldraht, alleinigen Metalldrähten oder Knotengitter
  4. Dauerhafte Anbindehaltung (Ständerhaltung)
  5. Ein einzelnes Pferd ohne Artgenossen halten
  6. Elektrozäune in Boxen oder Kleinausläufen

Quelle: www.pferd-aktuell.de

Die Leitlinien Pferdehaltung stellen den vielleicht wichtigsten konkreten Orientierungsrahmen für die Pferdehaltung dar. Zwar haben sie nicht den Charakter einer Rechtsnorm, sind also kein Gesetz.  Jedoch sind sie regelmäßig die Grundlage gutachterlicher Aussagen und richterlicher Entscheidungen, wenn über Klagen zu Tierschutzverstößen oder Haftungsfragen im Zusammenhang mit der Pferdehaltung zu entscheiden ist.

Wer Pferde hält, sollte die Leitlinien als Pflichtlektüre verstehen und die Bedingungen seiner Pferdehaltung mit den definierten Mindeststandards abgleichen. Im Bereich der Ausbildung gehören ihre Inhalte - zielgruppengerecht aufbereitet - in den begleitenden Theorieunterricht, beispielsweise im Rahmen von Abzeichenlehrgängen.

Zur Broschüre "Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten"

Die Leitlinien Tierschutz, die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) herausgegeben werden, wurden umfassend überarbeitet und im Jahr 2020 in einer Neuauflage veröffentlicht. DIe Vorgänger-Fassung stammte noch aus dem jahr 1992.

An der Entwicklung der Neuauflage haben sich Pferdesportverbände, Tierschutzverbände, die Bundesländer, tierärztliche Verbände sowie Vertreter der Wissenschaft beteiligt.

Die Leitlinien betrachten neben den Kriterien der Pferdehaltung vielfältige Aspekte, beispielsweise treffen sie Aussagen zur Verständigung zwischen Mensch und Pferd, zum Training, aber auch zur Ausrüstung und zum Transport.

Zur Broschüre "Tierschutz im Pferdesport" - Leitlinien zu Umgang mit und Nutzung von Pferden unter Tierschutzgesichtspunkten

 

Anlässlich der Veröffentlichung der Neufassung äußerte sich FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach in einem Interview zu den wichtigsten Veränderungen.

Zum Interview vom 5.10.2020

Verbandliche Grundlagen in der Pferdesportorganisation

Fachliche Grundlagen der Pferdesportorganisation stehen nicht im Widerspruch zu den rechtlichen Rahmenbedingungen. Vielmehr konkretisieren sie Forderungen nach pferdegerechtem Verhalten und ordnen sie mit den Richtlinien für Reiten und Fahren auch in den Zusammenhang des Lernens und Lehrens ein. Die Ethischen Grundsätze definieren zudem das gemeinsame Verständnis aus der Perspektive der Werte-Orientierung.

Wesentliche verbandliche Kriterien für die Pferdehaltung finden sich in folgenden Quellen:

Richtlinien für Reiten und Fahren, Band 4, Grundwissen zur Haltung, Fütterung, Gesundheit und Zucht

Die Richtlinien Band 4 enthalten das „Rüstzeug“ für den artgerechten Umgang und der tiergerechten Haltung des Pferdes. Sie vermitteln Kenntnisse über die Verhaltensweisen der Pferde, über ihre richtige Haltung und Fütterung sowie über angemessene Pflege- und Hygienemaßnahmen.
Weiterhin werden die Grundlagen der Anatomie und Physiologie des Pferdes sowie die wichtigsten Pferdekrankheiten abgehandelt. In dem Kapitel „Pferdezucht“ sind Tipps und Informationen für Theorie und Praxis zu finden. Die Richtlinien Band 4 dienen der Vorbereitung auf Abzeichen - und Ausbildungsprüfungen nach der jeweils aktuellen APO.

Pferdehaltung, Ställe & Reitanlagen - Orientierungshilfen für Bau und Modernisierung

Die Orientierungshilfen liefern umfassende Informationen zu allen Aspekten rund um die Planung und Umsetzung des Neubaus oder Umbaus sowie der Erweiterung oder Modernisierung von Ställen und Reitanlagen mit zugehörigen Einrichtungen.
Hierbei werden neben Grundwissen zu den Ansprüchen des Pferdes und Anforderungen an verschiedene Haltungsformen, einschließlich der dazugehörigen Sicherheitsaspekte auch die Umweltverträglichkeit, die Nachhaltigkeit, die erneuerbaren Energien, sowie rechtliche Aspekte und aktuelle bauliche Anforderungen berücksichtigt.

Fortbildungen zu Themen der Pferdehaltung

Im Westfälischen Bildungsprogramm werden jährlich eine Reihe Maßnahmen angeboten, die verschiedene Aspekte der Pferdehaltung thematisieren. Zu den regelmäßig beleuchteten Themen gehören beispielsweise die Fütterung, die Prävention von Erkrankungen oder Seminare zur Ethologie.

Missstände in der Pferdehaltung?

Sie haben Kenntnis von einer unzulänglichen und möglicherweise tierschutzrelevanten Pferdehaltung? Als Ansprechpartner innerhalb der Pferdesportorganisation stehen Ihnen die Tierschutzvertrauenspersonen der Stadt-, Kreis- und Bezirksreiterverbände zur Verfügung (>> Link)

Weitere Informationen zum Umgang mit Beschwerden finden Sie hier:

Tierschutzvertrauenspersonen

Die Tierschutzvertrauenspersonen sind die regionalen Ansprechpartner der Stadt-, Kreis- und Bezirksreiterverbände im Pferdesportverband Westfalen. Sie sind ansprechbar, wenn Vorkommnisse im Bereich der Pferdehaltung auffallen. Tierschutzvertrauenspersonen engagieren sich ehrenamtlich auf der verbandlichen Ebene