Zum Hauptinhalt springen

Teil der Reihe: "Turnierfachleute in Westfalen"

Richterinnen und Richter sind Schlüsselfiguren im Turniersport. Ihre Aufgaben sind äußerst vielfältig und gehen weit über das Notengeben am Richtertisch hinaus. Sie sind Ansprechpersonen und tragen gemeinsam mit den Pferdesportlern, Veranstaltern und Tierärzten die Verantwortung für den tierschutzkonformen Sport. Sie haben sowohl beratende als auch überwachende Funktionen. Dafür benötigen sie umfassende Kenntnisse über Pferde und den Pferdesport und auch über die Regelwerke, die den Rahmen setzen. Wie der Ausbildungsweg von Turnierfachleuten in Westfalen aussieht, welche Voraussetzungen verlangt werden und welche Fragen dazu wichtig sind, beleuchtet diese Serie. Im Laufe des Jahres 2023 wird sie fortwährend ergänzt. 

Turnierfachleute in Westfalen:

642 Turnierfachleute zählt der Pferdesportverband Westfalen unter seinem Dach. Davon sind 343 Richter Reiten, 31 Richter Fahren und 38 Richter Voltigieren. Hinzu kommen 40 Prüfer Breitensport und insgesamt 165 Parcourschefs Reiten und 25 Parcourschefs Fahren. Sie werden in den sogenannten Listen der Turnierfachleute geführt. In diese Listen wird jeder Richter und jede Richterin stets nur für ein Jahr berufen. Es ist Aufgabe der Kommission für Pferdeleistungsprüfungen in Westfalen, die Berufung in jedem Jahr erneut vorzunehmen. 

Bevor das erste Mal so eine Berufung erfolgt, gilt es die entsprechende Qualifizierung und die Richterprüfung zu durchlaufen. Die Grafik zeigt, wie dieser Weg am Beispiel der Disziplin Reiten aussieht.

Das Richter-Eingangsseminar

Vor der Eintragung auf die Liste der Richter-Anwärter ist eine letzte Herausforderung zu bewältigen:  Das Richtereingangsseminar, das auch Richter-Anwärterprüfung genannt wird.  An diesem Tag stehen mehrere Stationen auf dem Programm, bei denen sich die interessierten Kandidaten und eine Prüfungskommission vergewissern, dass wichtige Grundlagen für den Einstieg in die Richterlaufbahn vorhanden sind.  Die Anwärterprüfung unterscheidet sich in den verschiedenen Disziplinen. Sie besteht jedoch immer aus einem theoretischen und einem praxisbezogenen Teil. Zukünftige Richteranwärter Reiten beispielsweise präsentieren ihr schon vorhandenes Wissen und seine Anwendung in den fünf Praxis-Stationen Dressur, Springen, Reitlehre, Parcours-Abnahme und Pferdebeurteilung sowie in einer eher theoretischen Station zu Kenntnissen der LPO. Der Begriff „Prüfung“ löst bei erwachsenen Personen, denen eine gewisse Prüfungsroutine fehlt, weil Schule oder Studium schon etwas zurückliegen, manchmal Unsicherheit und Besorgnis aus. Vor dem Richter-Eingangsseminar sollte sich aber definitiv niemand fürchten. An den Stationen werden die Kandidaten von erfahrenen Experten in zugewandter und freundlicher Atmosphäre durch ein Gespräch geführt. Beispielsweise wird gemeinsam eine Dressuraufgabe angeschaut und dann reflektiert, was im Hinblick auf eine Bewertung aufgefallen ist. Wer als Ausbilder tätig ist, wird dabei von seiner Unterrichtsroutine profitieren können. Es geht auch nicht um die „richtige“ Rangierung der Ergebnisse, sondern vielmehr darum, die wichtigsten Aspekte im Hinblick auf die Richtlinien für Reiten und Fahren erkennen, benennen und einordnen zu können.

Elfriede Schulze Havixbeck, die als erfahrene Prüferin häufig das Richter-Eingangsseminar begleitet, sagt dazu: „Das Wichtigste beim Richten ist es doch, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit einem motivierenden Erlebnis vom Turnier nach Hause kommen. Sie sollen im Anschluss an ihren Ritt eine Idee davon haben, was sie im Training verbessern können. Darum strengen wir uns so an, immer einen passgenauen Kommentar und Impuls mitzugeben. Dieser Maßstab gilt ganz genauso für die Praxisgespräche bei unseren Richter-Eingangsseminaren. Die zukünftigen Richterinnen und Richter sollen ein gutes, konstruktives Feedback mitbekommen und nützliche Hinweise, auf welche Bereiche sie sich bei ihrer Weiterentwicklung besonders konzentrieren sollten.“

Es gibt übrigens keine Noten bei der Richteranwärterprüfung. Jenseits von „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gibt es keine weitere Differenzierung.

Die individuelle Vorbereitung auf die Richter-Anwärterprüfung liegt weitestgehend eigenverantwortlich in den Händen der Kandidatinnen und Kandidaten. Es kann eine sehr gute Idee sein, im Vorfeld in die Richtertätigkeit hineinzuschnuppern. Dazu kann man im Rahmen eines Turniers die Richter darum zu bitten, einmal als „Beisitzer“ über die Schulter zu schauen. Erfahrene Turnierfachleute werden in der Regel bereitwillig zustimmen und sind oft sehr gern dazu bereit, interessierte Kandidatinnen und Kandidaten zu unterstützen.

Literaturtipps zur Vorbereitung auf das Eingangsseminar

Richtlinien für Reiten und Fahren: Band 1 und Band 2 bzw. Band 3 (Voltigieren) oder Band 5 (Fahren)

LPO, WBO, Aufgabenheft

Gutachter

Gutachter-Richter und Gutachter-Richterinnen sind besonders erfahrene Turnierfachleute. Sie haben sich dazu bereit erklärt, interessierte Richter-Anwärter im Rahmen von Hospitationen zu begleiten und zu unterstützen. Sie geben wertvolles Feedback und Empfehlungen ab. Gutachterinnen und Gutachter werden von der KLW für ihre Tätigkeit berufen.

Häufige Fragen im Vorfeld des Eingangsseminars

Die persönlichen Voraussetzungen variieren in den verschiedenen Disziplinen. Auf der Internetseite des Pferdesportverbandes Westfalen können sie genau nachgelesen werden.

Testate sind vor der Aufnahme auf die Richteranwärterliste nicht verpflichtend. Es gibt nur eine Ausnahme. Sie betrifft Personen, die anstelle von eigenen Platzierungen auf der Grundlage des RA 2 zugelassen werden.

 

Es ist generell eine gute Idee, bei erfahrenen Richtern zu hospitieren, um einen guten Einblick in die Tätigkeit zu bekommen. Für die persönliche Vorbereitung gibt es eine Literaturliste.

 

Das Eingangsseminar kann wiederholt werden.

 

Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist das Eingangsseminar nicht mit Kosten im Sinne einer Teilnahmegebühr verbunden.

 

Maßgeblich für den Werdegang aller Turnierfachleute sind die Ausbildungs- und Prüfungsordnung der FN (APO) und die Richtlinien für Turnierfachleute der Kommission für Pferdeleistungsprüfungen in Westfalen.

 

Ulrich Kohaus

0251 - 3 28 09 33

E-Mail