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Die Satzung des Pferdesportverband Westfalen

Die Grundlage unserer Verbandsarbeit

Die Satzung des Pferdesportverband Westfalen e.V. führt die gesetzlichen Bestimmungen (geregelt im BGB) mit den Grundsätzen zusammen, nach denen der PV Westfalen arbeitet. Sie regelt verbindlich, wie der Verband aufgebaut ist, wie seine Organe aussehen und wie sie gewählt werden. In der Satzung werden aber auch die Verbandsziele und -aufgaben beschrieben. Als vollständiges Dokument ist die Satzung auf dieser Seite herunterladbar. 

Verbandsgebiet und Mitgliedschaften

Der PV hat seinen Sitz in Münster/Westf. und erstreckt sich über das Gebiet der Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster.

Der PV ist Mitglied des „Landesverbandes der Pferdesportvereine des Landes Nordrhein-Westfalen e. V.“, der „Deutschen Reiterlichen Vereinigung e. V.“(FN) und des „Landessportbund Nordrhein-Westfalen e. V“(LSB).

Mitglieder des PV Westfalen

Die ordentlichen Mitglieder des Pferdesportverband Westfalen sind die Kreisverbände in den kreisfreien Städten, die Stadtverbände und die Bezirksverbände der Pferdesportvereine in Westfalen.

Außerdem die Pferdesportvereine und die Pferdesportabteilungen von Sportvereinen, die den Kreis-, Stadt- oder Bezirksverbänden angeschlossen sind. 

Auch können gemeinnützige juristische Personen wie z.B. eine GmbH mit ihren Pferdesportabteilungen sowie Fördervereine Mitglied des Verbandes werden. Pferdebetriebe und Anschlussverbände können ebenfalls als MItglied aufgenommen werden. 

Mehr zu den allgemeinen und besonderen Voraussetzungen für die Mitgliedschaft

Erwerb der Mitgliedschaft

Der Antrag auf Erwerb der Mitgliedschaft im PV ist schriftlich und für die Mitglieder nach § 3.1.1, 3.1.2 und 3.1.3 über den zuständigen Kreis-, Stadt- oder Bezirksverband an den Vorstand des PV zu richten. Über die Aufnahme eines Mitgliedes in den PV entscheidet der Vorstand bei Mitgliedern gem § 3.1.1, 3.1.2 und 3.1.3 - im Einverständnis mit dem zuständigen Kreis-, Stadt- oder Bezirksverband. Bei Mitgliedern gem $ 3.1.2 und 3.1.4 im Einverständnis mit dem Präsidium.

Informationen zum Erlöschen einer Mitgliedschaft 

Die Gremien und Organe im Pferdesportverband Westfalen

Die Satzung und die Jugendordnung des Pferdesportverbandes Westfalen legen fest, welche Organe, Gremien und Fachausschüsse sich verantwortlich um die Angelegenheiten des organisierten Pferdesports in Westfalen kümmern. Unsere Kurzportraits bieten einen kleinen, kompakten Einblick in die Zuständigkeiten. Wenn Sie dazu Fragen haben, sprechen Sie gern die Mitglieder der jeweiligen Gruppen an oder wenden Sie sich an den Vorstand des Pferdesportverbandes.


Weitere Themen

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