Die Betriebe dürfen jedoch nur dann aufgenommen werden, wenn sie Mitglied Ihres zuständigen Stadt-, Kreis- oder Bezirksverbandes sind. So regelt es die Satzung.
Sie schreibt vor, dass Pferdebetriebe mindestens die Voraussetzungen für das Grundschild Pferdehaltung (gem. APO) nachweisen und das Schild auf Dauer führen. Im Pferdebetrieb müssen mindestens drei Pferde eingestellt sein - unabhängig von Betriebsart, -ausrichtung und -zielgruppe. Der Jahresbeitrag als Mitgliedsbetrieb beträgt zurzeit 100 Euro. Eventuell kann ein zusätzlicher Beitrag vom zuständigen Kreis- oder Bezirksverband erhoben werden. Es gelten die Kündigungsfrist und -form, die in der Satzung des PV festgelegt sind.
Die Vorteile einer Mitgliedschaft sind vielfältig. Mitgliedsbetriebe dürfen speziellen Service, Beratung und Informationen in Anspruch nehmen, bekommen auf Wunsch Juristen, Steuerberater, Sachverständige und Betriebsberater, Berufs- und Amateurausbilder im Pferdesport vermittelt. Sie haben die Möglichkeit, an Lehrgängen und Seminaren teilzunehmen und lesen im Servicebrief nützliche Informationen, die speziell auf Pferdebetriebe abgestimmt sind.
Darüber hinaus dürfen Mitgliedsbetriebe breitensportliche Wettbewerbe durchführen und Motivationsabzeichen sowie den Basispass Pferdekunde vorbereiten und abnehmen lassen.
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