Messen von Ponys für den Turniersport
Eintragung und Fortschreibung von Turnierponys
Für die Eintragung von Turnierponys und deren Teilnahme an Pony-LP gemäß LPO und Pony-WB gemäß WBO ist eine Messbescheinigung (wird in den Pferdepass eingetragen) der zuständigen Landeskommission (LK) erforderlich.
Zu den v. g. Messterminen – außer Münster-Handorf – werden die Ponys nur gemessen. Registrier-/Chiptermine sind immer am ersten Mittwoch im Monat um 14.00 Uhr in Münster-Handorf

Für G-Ponys mit einem Stockmaß von 1,42 m und größer bei der Erstmessung muss bis zum Alter von 7 Jahren jedes Jahr eine aktuelle Messbescheinigung der LK vorgelegt werden.
Das Größenmaß und die entsprechende Einstufung in K, M, G gilt immer nur für das laufende Kalenderjahr. Die Gebühr der Messung beträgt 15 Euro je Pony.
Zu den Messterminen sind folgende Unterlagen mitzubringen:
Pferdepass oder Abstammungsnachweis eines deutschen Zuchtverbandes oder ausgefüllter Antrag zur Ausstellung eines Pferdepasses mit der Identifizierung (graphisches Diagramm erstellt vom Turniertierarzt oder Beauftragten des Zuchtverbandes) des Ponys.
Ponys für die eine Identifizierung (erstellen des graphischen Diagramms und evtl. aktive Kennzeichnung/Nummernbrand) noch notwendig ist werden nur bei den aufgeführten Messterminen in Münster-Handorf gemessen.
Änderungen durch Pandemie-Lage
Bitte beachten Sie, dass vorerst alle Messtermine bis einschließlich Februar 2021 ausfallen müssen. Je nach Lage kann dies auch Termine im Februar betreffen. Wir halten Sie an dieser Stelle informiert.
