Reiten und Voltigieren im Schulsport wird in NRW fast immer außerunterrichtlich (nicht in der üblichen Unterrichtszeit) in freiwilligen Schulsportgemeinschaften als Reit-AG oder Voltigier-AG durchgeführt. An den Grundschulen kann das Reiten oder Voltigieren für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf auch in den Sportförderunterricht einbezogen werden (BASS 14-14, Nr. 4).
Eine Kooperation mit einer Schule kann auch sehr gut um Rahmen eines Schulprojektes erpobt werden. Für Projekttage oder Projektwochen bietet sich das Thema Pferd durch zahlreiche, fächerübergreifende Anknüpfungspunkte gut an: zum Beispiel in Biologie, Geschichte, Kunst und Literatur. Dabei ist der Begriff "außerschulischer Lernort" ein wichtiges Stichwort.
Gute Einstiegsmöglichkeiten bieten Schnupperangebote, zu denen Vereine oder Betriebe Schulen einladen können. Wie wäre es mit einem Nachmittag rund ums Pferd?
Ganztagsschulen - eine Chance für das Reiten und Voltigieren?
Die Ganztagsschule hat in NRW einen wahren Siegeszug angetreten. Während es vor einigen Jahren nur vereinzelt am Nachmiitag Schulangebote gab, sind inzwischen fast alle Schülerinnen und Schüler regelmäßig oder an einzelnen Tagen am Nachmittag mit der Schule beschäftigt. Es gibt zwei unterschiedliche Ganztagstypen: den "offene Ganztag" und den "Gebundenen Ganztag". Offene Ganztagsangebote sind typisch für Grundschulen. Hier ist der Nachmiittag nicht für den Unterricht bestimmt, sondern für Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung und für Bewegungs, Spiel und Sport (BeSS). Reiten und Voltigieren passen hervorragend ins BeSS-Programm. Eine sehr gute Chance liegt auch darin, dass die meisten Grundschulen mit Ganztagsprogramm auch Ferienangebote vorhalten - sie bieten sich für Kooprationen mit Vereinen besonders gut an. Im Unterschied zum offenen Ganztag steht im gebundenen Ganztag - dem vorherrschenden Angebot in den Haupt- und Realschulen und an den Gymnasien - am Nachmittag ganz normaler Unterricht auf dem Stundenplan. Reit- und Voltigierangebote können aber trotzdem stattfinden, üblicherweise in der Freiwilligen Schulsportgemeinschaft.
Personelle Voraussetzungen - wer darf das Reiten oder Voltigieren mit der Schule durchführen?
Der Reit- oder Voltigierunterricht wird entweder von einer Lehrerin oder einem Lehrer der Schule oder von einer Ausbilderin oder einem Ausbilder des Vereins oder Betriebs verantwortlich durchgeführt. In beiden Varianten gilt: Voraussetzung ist der Besitz einer gültigen Trainerlizenz im Pferdesport. (Quelle: Erlass "Sicherheitsförderung im Schulsport")
Welche versicherungsrechtlichen Fragen sind zu beachten?
Die Reit- oder Voltigierangebote werden als Schulveranstaltung durchgeführt. Für die Schülerinnen und Schüler bleibt greift - wie bei jeder Schulveranstltung - der bestehende Versicherungsschutz des Gemeindeunfall-versicherungsverbandes (GUVV). Für Ausbilder/innen des Vereins besteht Versicherungsschutz durch den Sportversichrungsvertrag. Voraussetzung dafür ist eine schriftliche Kooperationsvereinbarung zwischen dem Verein und der Schule. Zu beachten ist außerdem, dass für eingesetzten Pferde eine entsprechende Tierhalterhaftpflichtversicherung besteht. Während vereinseigene Pferde eenfalls über den Sportversicherungsvertrag haftpflichtversichert sind, sollte der Haftpflichtschutz bei Pferden, die zur Verfügung gestellt werden, jeweils genau überprüft werden. Im Zweifel ist es ratsam, die Verischerung um eine Deckungszusage zu bitten.
Förderung von Pilotprojekten
Der Pferdesportverband Westfalen unterstützt Vereine, die erstmals mit einer Schule oder einem Kindergarten kooperieren, mit einer Pilotprojektförderung. Die Fördersumme beträgt 200 Euro. Wichtig: die Förderung muss vor Beginn des Projektes formlos durch den Verein beantragt werden. Zum Antrag gehörren einige Angaben zum geplanten Projekt und eine Kooperationsbestätigung der Schule oder des Kindergartens. Alle Unterlagen an den Pferdesportverband Westfalen, Sudmühlenstraße 33, 48157 Münster senden.
Förderung der freiwilligen Schulsportgemeinschaften
Schulen können für bestehende Freiwillige Schulsportgemeinschaften eine Aufwandsent-schädigung für die AG-Leiter/innen beantragen. Die Förderhöhe richtet sich nach dem Typ der Schulsportgemeinschaftund reicht von 108 Euro für einstündige AGs in der Grundschule und Sekundarstufe 1 bis zu 358 Euro für eine zweistündige AG mit besonderer Aufgabenstellung. Alle Informationen zur AG-Förderung sowie das Online-Antragsormular gibt es auf der Internetseite www.schulsport-nrw.de Achtung: es gelten feste Antragsfristen. Für das Schuljahr 2009/2010 endet die Frist am 7. September.
Die Persönlichen Mitglieder (PM) der Deutschen Reiterliichen Vereinigung (FN) und der Reitsportausstatter Waldhausen stellen beteiligten Schulen Reithelme als Dauerleihgabe zur Verfügung. Hier geht es zum Antragsformular: http://www.pferd-aktuell.de/Anlage38857/AntragReithelme.pdf